Fortschreibungen » 8. Fortschreibung »

8. Fortschreibung des Regionalplans der Region Oberland

Teil B Fachliche Ziele
Kapitel B II- Siedlungswesen, Ziel B II 1.4 Z (Wieskirche)

Ablauf der 8. Fortschreibung des Regionalplans

Änderungsbeschluss / Billigungsbeschluss Der Planungsausschuss behandelte in seiner Sitzung vom 18.02.2009 zur Änderung des Regionalplans der Region Oberland das Änderungsverfahren zu Kapitel B II ( Anlage zu TOP 4).
Anhörungsverfahren

Die Anhörung gem. Art. 13 BayLplG fand vom 28.04.2009 bis 19.06.2009 statt.

Auslegung

Vom Planungsausschuss des Planungsverbands Region Oberland wurde beschlossen, das Kapitel B II „Siedlungswesen“ des Regionalplans fortzuschreiben. Gemäß Art. 13 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) wird der Entwurf dieser Fortschreibung bei der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde, Maximilianstraße 39, 80538 München, Zimmer 5418 vom 31. August 2009 bis 30. September 2009 während der für den Parteiverkehr festgelegten Zeiten zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus ist der Entwurf im Internetauftritt des Planungsverbands abrufbar.

Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist besteht gemäß Art 13 Abs. 2 BayLplG die Gelegenheit, sich schriftlich gegenüber dem Planungsverband Region Oberland, Postfach 15 63, 82455 Garmisch-Partenkirchen zu äußern. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung nicht begründet.

Abschließende Beschlussfassung Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.01.2010 zur Änderung des Regionalplans der Region Oberland die eingegangenen Stellungnahmen zum Fortschreibungsentwurf behandelt (Anlage zu TOP 3).

Verbindlicherklärung Die Verbindlicherklärung erfolgte mit Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 10.05.2010.
Bekanntmachung Bekanntmachung der Fünften Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Oberland (17)
Kapitel B II „Siedlungswesen“ im Oberbayerischen Amtsblatt Nr. 12 / 2010 vom 18.06.2010
In-Kraft-Treten
Die Achte Fortschreibung ist seit dem 01.07.2010 in Kraft.