Planungsausschuss – Was ist das?
Dem Planungsausschuss gehören außer dem Verbandsvorsitzenden 18 Vertreter der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Gemeinden und der Landkreise an. Die Mitglieder des Planungsauschuss werden von der Verbandsversammlung regelmäßig für 6 Jahre gewählt.
⇒18 Vertreter:
9 Vertreter der Landkreise GAP, MB, TÖL und WM, sowie 9 Vertreter aller kreisangehöriger Städte, Gemeinden und Märkte
⇒ Sitzungstermine des Planungsausschusses
Aufgaben
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Verfahrensschritte zur Ausarbeitung des Regionalplans
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Beschlussfassung zu Teilfortschreibungen des Regionalplans
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Stellungnahmen im Rahmen von Verfahren, an denen der Regionale Planungsverband als Träger öffentlicher Belange beteiligt wird
- Haushaltsplanung, Finanzplan, Jahresrechnung
- sonstige Aufgaben