Was versteht man unter einer Regionalplanfortschreibung?
Die Fortschreibung beinhaltet die Fortführung oder Aktualisierung des Regionalplans. Der Regionalplan wird innerhalb der Leitplanken des Landesentwicklungsprogramms vom Planungsverband entwickelt. Durch die sich ständig ändernden äußerlichen Gegebenheiten wird das Landesentwicklungsprogramm (LEP) regelmäßig fortgeschrieben, d.h. weiterentwickelt. Für den Regionalplan bedeutet das, dass auch er fortgeschrieben werden muss. In ihrer Sitzung am 28.07.2014 hat die Verbandsversammlung die Gesamtfortschreibung des Regionalplans beschlossen.
Hintergründe zum Regionalplan
Der erste Regionalplan der Region 17 wurde von der Verbandsversammlung am 10.06.1986 beschlossen. Mit Bescheid des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 26.05.1988 wurde er für verbindlich erklärt. Am 01.09.1988 ist er in Kraft getreten.