Die Karten geben den derzeit gültigen Regionalplan wieder (Stand 2001). Daher werden in den Karten die staatlichen Planungsziele des Landesentwicklungsprogramms 1994 wiedergegeben. Für die aktuelle Einteilung in die Gebietskategorien und die aktuelle Einstufung der Mittel- und Oberzentren wird auf das geltende Landesentwicklungsprogramm 2013 verwiesen. Die Einstufung der bestehenden Klein- und Unterzentren ist dem Regionalplan zu entnehmen. Diese werden bis zur Anpassung der Regionalpläne als Zentrale Orte der Grundversorgung einem Grundzentrum gleichgestellt (§ 2 Abs. 1 der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 22. August 2013). Eine Übersicht über die Zentralen Orte und die Gebietskategorien in Oberbayern gibt auch die Karte Verwaltungsgliederung (Stand 01.01.2013)
Im Regionalplan sind Festlegungen für die gesamte Region oder für Teilräume formuliert.
Texte und Karten des Regionalplans sind gegliedert in Ziele bzw. Grundsätze und Begründungen.
Im Kartenfenster werden Teile der Kerninhalte des Regionalplans dargestellt.
Bestehende Nutzungen und Festsetzungen werden nicht abgebildet. Die Darstellung ersetzt nicht die verbindliche Version des Regionalplans!
Die zeichnerischen Darstellungen sind nur im Zusammenhang mit den entsprechenden textlichen Festlegungen der Regionalpläne verbindlich.