PLANUNGSVERBAND    REGION 17
REGION  OBERLAND

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Teil B - Fachliche Ziele (Z) und Grundsätze (G)

IX   Verkehr- und Nachrichtenwesen

Teil B
Fachliche Ziele und Grundsätze

I
Natur und Landschaft
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Begründung

II
Siedlungswesen
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Begründung

III
Land- und Forstwirtschaft
-----------------------------
Begründung

IV
Gewerbliche Wirtschaft
-----------------------------
Begründung

Karte 2

V
Arbeitsmarkt
-----------------------------
Begründung

VI
Bildungs- und Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten
-----------------------------
Begründung

VII
Erholung
-----------------------------
Begründung
VIII
Sozial- und Gesundheitswesen
-----------------------------
Begründung
IX
Verkehrs- und Nachrichtenwesen
-----------------------------
Begründung
X
Energieversorgung
-----------------------------
Begründung
XI
Wasserwirtschaft
-----------------------------
Begründung
XII
Technischer Umweltschutz
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Begründung
1   Öffentlicher Personennahverkehr  
1.1 Z In der Region Oberland soll eine ausreichende und flächendeckende Versorgung im öffentlichen Personennahverkehr angestrebt werden. Auf die Bildung von Tarifverbünden ist hinzuwirken.

 
1.2 Z Bessere Verkehrsverbindungen sollen vordringlich zwischen den einzelnen zentralen Orten und zu den zentralen Orten aus dem jeweiligen Verflechtungsbereich geschaffen werden. Insbesondere sollen die Fahrpläne besser aufeinander abgestimmt werden.

 
1.3 Z Die stark frequentierten Erholungsgebiete sollen mit öffentlichen Personennahverkehrsmitteln attraktiv bedient werden.

 
1.4 Z Der öffentliche Personennahverkehr soll stärker als bisher die Belange des Schülertransports berücksichtigen.

 
2   Straßenverkehr  
2.1   Leitbild  
2.1.1 Z Planungen und Maßnahmen im Verkehrswesen sollen auf das raumordnerische Konzept der Entwicklungsachsen und der zentralen Orte in der Region abgestimmt werden.

 
2.1.2 Z Der durchgehende Fernverkehr, insbesondere der überregionale Schwerlastverkehr, soll von den Hauptsiedlungsgebieten ferngehalten werden.

 
2.1.3 Z Großräumige Trassierungen neuer Straßen sollen in der Region aufgrund des bereits bestehenden dichten Netzes nicht mehr erfolgen. Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sollen bevorzugt die bestehenden Straßen ausgebaut werden, wobei die jeweiligen Straßenbaulastträger die Bedürfnisse der Radfahrer und Fußgänger berücksichtigen sollen.

 
2.2   Bundesfernstraßen  
2.2.1 Z Die Bundesstraße B 472 soll auf der bestehenden Trasse als wichtigste Ost-West-Verbindung in der Region leistungsfähig ausgebaut werden. Sie soll in unzulänglich geführten Streckenabschnitten sowie im Bereich der Ortsdurchfahrten verlegt werden. Ein leistungsfähiger Anschluss an die A 95 (Bundesautobahn München - Garmisch-Partenkirchen) soll geschaffen werden.

 
2.2.2 Z Eine leistungsfähige Straßenverbindung soll zwischen dem derzeitigen Ende der Autobahn bei Eschenlohe und dem Mittelzentrum Garmisch-Partenkirchen einschließlich der Umgehungsstraßen von Garmisch und Partenkirchen geschaffen werden.

 
2.2.3 Z Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sollen Ortsumgehungen geschaffen werden.

 
2.2.3.1 Z Besonders vordringlich sind dabei die Ortsumgehungen:
  • Schongau/Peiting im Zuge der B 17, B 23,
  • Bichl im Zuge der B 472
  • Farchant/Oberau im Zuge der B 2
  • Garmisch-Partenkirchen im Zuge der B 23/B 24
  • Oberau im Zuge der B 23
  • Ettal im Zuge der B 23
  • Geretsried im Zuge der B 11

 
2.2.3.2 Z Ferner sind folgende Ortsumgehungen notwendig:
  • östlich Peiting im Zuge der B 472
  • Hohenpeißenberg im Zuge der B 472
  • Peißenberg im Zuge der B 472
  • Obersöchering im Zuge der B 472
  • östlich Garmisch-Partenkirchen im Zuge der B 2
  • Holzkirchen im Zuge der B 13
  • Schliersee im Zuge der B 307

 
2.3 Z Regionales Straßennetz  
    Die Staats- und Kreisstraßen sollen als leistungsfähige Verbindungen erhalten und wo erforderlich, ausgebaut werden, um die einzelnen Teilräume der Region zu erschließen und die Schwerpunkte des Fremdenverkehrs und der Naherholung an das Netz der Bundesstraßen anzubinden.

 
2.4 Z Radwege  
    Ein gut ausgebautes Radwegenetz soll angestrebt werden.

 
3   Schienenverkehr  
3.1 Z Der Personen- und Güterverkehr soll auf dem gesamten Schienennetz der Region einschließlich der Bedienung der Bahnstationen aufrechterhalten und attraktiver gestaltet werden. Die DB-Strecke München - Garmisch-Partenkirchen soll ausgebaut werden.

3.2 Z In der Region Oberland soll eine flächendeckende Stückgutbedienung sichergestellt werden.

4 Z Ordnung der Verkehrserschließung in Erholungsgebieten
    In bestehenden Skigebieten sollen neue Aufstiegshilfen nur zur Ergänzung vorhandener Einrichtungen errichtet werden.

5   Nachrichtenwesen
5.1 Z Bei der Abgrenzung der Telefonnahbereiche soll sichergestellt werden, dass jede Gemeinde im Mittelbereich ihr Mittelzentrum zum Nahtarif erreichen kann.

5.2 Z Richtfunktrassen sollen zum Schutz der darüber geführten Fernmeldeverbindungen in der Bauleitplanung berücksichtigt werden.

5.3 Z Die Breitbandverkabelung in der gesamten Region soll zügig und flächendeckend vorangetrieben werden.
     
     





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Stand der letzten Bearbeitung: 08.09.2009