| VII |
Erholung |
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| 1 | Leitbild | |||||||||||||||||
| 1.1 | Z | Die Region Oberland soll als Erholungsraum von überregionaler Bedeutung erhalten und gesichert werden. |
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| 1.2 | Z | Das Landschaftsbild der Region soll erhalten werden. Umfangreiche Erschließungsmaßnahmen und Nutzungsintensivierungen sollen vermieden werden. |
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| 1.3 | Z | In den südlichen Teilräumen der Region, im Alpenraum, sollen Erschließungsmaßnahmen nur noch zur Ergänzung bestehender Einrichtungen und in Abstimmung mit der ökologischen Belastbarkeit und der Belastbarkeit des Landschaftsbildes durchgeführt werden. |
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| 1.4 | Z | In den nördlichen Teilräumen, im Alpenvorland, sollen zur Entlastung der südlichen Teilräume, im Alpenraum, verstärkt Erholungsmöglichkeiten in Abstimmung mit der ökologischen Belastbarkeit geschaffen werden. |
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| 2 | Entwicklung von Teilräumen in der Region | |||||||||||||||||
| 2.1 | Berggebiete | |||||||||||||||||
| 2.1.1 | Z | Zusätzliche Erschließungsmaßnahmen sollen in bestehenden Skigebieten nur zur Ergänzung vorhandener Einrichtungen vorgenommen werden. |
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| 2.1.2 | Z | Das bestehende Netz von Wandersteigen und Wanderwegen soll erhalten und gepflegt werden. Neue Anlagen sollen nur in Abstimmung mit den Erfordernissen des Naturschutzes errichtet werden. |
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| 2.2 | Z | Gewässer und Uferbereiche | ||||||||||||||||
| Die für die Erholung geeigneten Gewässer sollen dauerhaft gesichert werden. Dabei soll die Intensität der Erholungsnutzung auf die ökologische Belastbarkeit der Gewässer und der Uferzonen abgestimmt werden. Die Zugänglichkeit der Seeufer soll zur Erholung gesichert werden, soweit dies die ökologische Belastbarkeit erlaubt. Seeuferwanderwege sollen zur Verbesserung des Erholungsangebots in den Bereichen angelegt werden, die nicht als ökologische Schutzzonen zu betrachten sind. Die Wassersportarten Segeln und Surfen sollen auf Wasserflächen und angrenzende Seeufer beschränkt werden, die ökologisch belastbar sind. Baggerseen sollen verstärkt der Erholungsnutzung zugeführt werden oder als ökologische Zellen gestaltet werden. | ||||||||||||||||||
| 2.3 | Ortsnahe und innerörtliche Gebiete | |||||||||||||||||
| 2.3.1 | Z | Ortsnahe Erholungsgebiete sollen von den Siedlungen auch mit dem Fahrrad verkehrssicher erreicht werden können. |
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| 2.3.2 | Z | In der Region sollen insbesondere in dichter besiedelten zentralen Orten dem Bedarf entsprechend ausreichend Flächen für Dauerkleingartenanlagen bereitgestellt werden. |
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| 3 | Anlagen von Freizeiteinrichtungen | |||||||||||||||||
| 3.1 | Z | Großflächige Erholungsanlagen sollen in der Region Oberland nur geschaffen werden, wenn
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| 3.2 | Z | Freizeiteinrichtungen, die mit der Anlage von Bauwerken verbunden sind, sollen in der Region Oberland möglichst in Anbindung an bestehende Siedlungseinrichtungen errichtet werden. Eine Beeinträchtigung von Kur- und Wohnbereichen soll vermieden werden. |
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| 3.3 | Z | Vordringlich sollen in der Region Oberland Erholungseinrichtungen geschaffen werden, die der Bevölkerung eine Freizeitbeschäftigung in der freien Natur gewährleisten. |
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| 3.4 | Z | Als wichtige Freizeitmöglichkeit soll das Radwanderwegenetz in der Region Oberland weiter ausgebaut werden. |
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