PLANUNGSVERBAND    REGION 17
REGION  OBERLAND

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Teil B - Fachliche Ziele (Z) und Grundsätze (G)

XI   Wasserwirtschaft

Teil B
Fachliche Ziele und Grundsätze

I
Natur und Landschaft
------------------------------------------------
Begründung

II
Siedlungswesen
-----------------------------
Begründung

III
Land- und Forstwirtschaft
-----------------------------
Begründung

IV
Gewerbliche Wirtschaft
-----------------------------
Begründung

Karte 2

V
Arbeitsmarkt
-----------------------------
Begründung

VI
Bildungs- und Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten
-----------------------------
Begründung

VII
Erholung
-----------------------------
Begründung
VIII
Sozial- und Gesundheitswesen
-----------------------------
Begründung
IX
Verkehrs- und Nachrichtenwesen
-----------------------------
Begründung
X
Energieversorgung
-----------------------------
Begründung
XI
Wasserwirtschaft
-----------------------------
Begründung
XII
Technischer Umweltschutz
-----------------------------

Begründung
1 G Leitbild  
    Die bedeutsamen Wasservorkommen der Region sollen nachhaltig und unter Berücksichtigung der natürlichen Regenerationsfähigkeit bewirtschaftet werden.
Gewässer, die sich in einem guten oder sehr guten Zustand befinden, sollen geschützt werden.
Grundwasservorkommen und Oberflächengewässer sind vor Verunreinigung, Übernutzung und Belastung zu bewahren.
Es soll darauf hingewirkt werden, dass die Folgen der im Zusammenhang mit der Wasserkraftnutzung durchgeführten Eingriffe in Flusssysteme der Region entscheidend gemildert werden.

 
2   Grundwasserschutz  
2.1 Z Das Grundwasser ist flächendeckend zu schützen. Maßnahmen, von denen eine Verunreinigung des Grundwassers ausgehen kann, sollen mit entsprechender Sorgfalt durchgeführt und überwacht werden.

Grundwasserbelastungen durch die Landwirtschaft sollen durch angepasste Bewirtschaftungsformen und eine enge Abstimmung zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft reduziert werden.

Der Schutz des Grundwassers durch Waldgebiete soll gesichert und gestärkt werden.

 
2.2 Z Grundwasser tieferer Stockwerke soll im Sinne nachhaltiger Nutzung besonders geschont und geschützt und nur in dringend begründetem Umfang entnommen werden.

 
3   Wasserversorgung  
3.1 G Die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser soll gewährleistet sein.
Wasser ist schonend und sparsam zu nutzen, um seine dauerhafte Erneuerung zu gewährleisten. Dazu soll der Verbrauch von Trinkwasser möglichst weiter gesenkt und sein Einsatz effizienter werden. Trinkwasser soll nicht aus geologisch tieferen Schichten gefördert werden. Die Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser sollte verstärkt werden. Die Kreislaufnutzung soll ausgedehnt werden.

In der Region sollen leistungsfähige Trinkwasserversorgungsanlagen vorgehalten werden, die nach Möglichkeit zur Bildung von Notverbünden untereinander vernetzt sind. Die dezentrale Struktur soll soweit als möglich aufrechterhalten werden. Versorgungseinrichtungen, die eine einwandfreie und zukunftssichere Versorgung nicht gewährleisten können, sollen saniert und soweit erforderlich an leistungsfähige Gruppen angeschlossen werden.

Die Möglichkeiten der betrieblichen Kooperation und Zusammenarbeit sollen insbesondere bei kleineren Anlagen verstärkt genutzt werden.
Zur Sicherung der Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser sind um die Entnahmestellen wirksame Wasserschutzgebiete auszuweisen, bestehende Schutzgebiete sollen im Hinblick auf die gültigen gesetzlichen Anforderungen überarbeitet werden.


 
3.2 Z Zur Sicherung der Trinkwasserversorgung werden folgende Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wasserversorgung ausgewiesen:

LKR Nr. Bezeichnung - WVU Gemeinden,
Wassergewinnungsgebiet
       
TÖL TÖL-VR-01 Bichl, Benediktbeuern Bad Heilbrunn,
Benediktbeuern, Bichl
  TÖL-VR-02 Bad Heilbrunn Bad Heilbrunn, Bichl
  TÖL-VR-03 Münsing, Berg Münsing, Berg, Ammerland
  TÖL-VR-04 Wolfratshausen Münsing, Wolfratshausen,
Bergkramerhof
  TÖL-VR-05 Lenggries Lenggries, Leger
  TÖL-VR-06 Wackersberg,
SW Bad Tölz
Wackersberg, Bad Tölz,
Höfen
  TÖL-VR-07 Gaißach,
SW Bad Tölz
Gaißach, Lenggries, Rain
  TÖL-VR-08 Dietramszell Dietramszell, Baiernrain
  TÖL-VR-09 Dietramszell Dietramszell, Obermühltal
  TÖL-VR-10 Münsing Münsing, Holzhausen
  TÖL-VR-11 Harmatinger Gruppe Egling, Dietramszell,
Harmating
       
GAP GAP-VR-01 Murnau,
Spatzenhausen
Spatzenhausen, Murnau
Riegsee
  GAP-VR-02 Riegsee Riegsee
  GAP-VR-03 Krün, Wallgau Krün, Wallgau, Mittenwald
  GAP-VR-04 Oberammergau Oberammergau, Graswang, Weidmoos
  GAP-VR-05 Ettal

Ettal

  GAP-VR-06 SW München Garmisch-Partenkirchen,
Farchant
       
WM WM-VR-01 Huglfing Huglfing, Eglfing
  WM-VR-02 Iffeldorf Antdorf
  WM-VR-03 Habach,
SW Penzberg
Habach, Obersöchering,
Antdorf
  WM-VR-04 Bernried Bernried
  WM-VR-05 SW Weilheim Polling, Eberfing,
Deutenhausen
  WM-VR-06 Tutzing Pähl, Kerschlach
  WM-VR-07 Peiting Peiting, Kurzenried
  WM-VR-08 Schongau, Schwabsoien Schwabsoien, Denklingen
  WM-VR-09 Steingaden Steingaden, Haareck
  WM-VR-10 Wessobrunn Wessobrunn
  WM-VR-11 Seeshaupt Seeshaupt, Iffeldorf
  WM-VR-12 Eberfing Eberfing, Obersöchering
  WM-VR-13 Polling Polling, Eberfing,
Obersöchering
  WM-VR-14 Wielenbach Weilheim
  WM-VR-15 Peißenberg Wessobrunnn
       
 
    Lage und Abgrenzung der Vorranggebiete Wasserversorgung bestimmen sich aus der Tekturkarte „Wasserwirtschaft“ zur Karte 2 „Siedlung und Versorgung“, die Bestandteil des Regionalplanes ist.

In den Vorranggebieten Wasserversorgung sind andere raumbedeutsame Nutzungen auszuschließen, soweit diese mit dem Schutz des Grundwassers nicht vereinbar sind.

Hinweis: Die Ausweisung von Vorranggebieten und ggf. Vorbehaltsgebieten Wasserversorgung im Landkreis Miesbach bleibt einer späteren Fortschreibung vorbehalten.

4   Sicherung der Gewässergüte an oberirdischen Gewässern
4.1 Z An den großen Seen (Ammersee, Starnberger See, Staffelsee, Kochelsee, Walchensee, Tegernsee und Schliersee) soll die als Folge der abwassertechnischen Sanierungsmaßnahmen bereits erreichte Wasserqualität nachhaltig gesichert und – soweit noch möglich – weiter verbessert werden. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte des Tegernsees im Bereich der Rottacher Bucht sollen zügig fortgeführt werden.

Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte sind vor allem an kleineren Seen notwendig, insbesondere dort, wo durch anthropogen bedingte Nährstoffeinträge eutrophe bis polytrophe Zustände (mit entsprechenden Algenblüten) vorherrschen.

Die in den Fließgewässern erreichte Gewässergüte soll erhalten und weiter verbessert werden. Die häufig auch von strukturellen Mängeln verursachten Gütedefizite, insbesondere an den kleineren Gewässern bis hin zu den Quellregionen, sollen abgebaut werden.

Langfristiges Ziel ist nicht nur die Sicherung und Verbesserung der Wasserqualität, sondern des gesamten ökologischen Zustands der Gewässer. Dabei soll die biologische und morphologische Durchgängigkeit erhalten bzw. wieder hergestellt werden.

4.2 Z In der Isar vom Sylvensteinsee bis zur nördlichen Regionsgrenze sowie in der Loisach vom Auslauf aus dem Kochelsee bis zur Mündung in die Isar bei Wolfratshausen soll Badegewässerqualität erreicht werden.

4.3 G Die Abwasserbeseitigung der noch nicht ordnungsgemäß entsorgten Erholungsflächen insbesondere an den stark frequentierten Badeplätzen soll ausgebaut werden.

Zur Entsorgung von Abwässern aus Booten sollen in den Häfen und Anlegestellender großen Seen Möglichkeiten der Entsorgung vorgesehen werden.

4.4 G Die Belastung der Gewässer durch den Nährstoffeintrag aus landwirtschaftlichen Erzeugungsflächen soll weiter verringert werden. Auf den intensiv genutzten Flächen im direkten Einzugsbereich von Seen und Seezuflüssen soll die Nutzung generell extensiviert werden.

4.5 G Die Wärmebelastung durch Kühlwassernutzung insbesondere der kleineren Gewässer soll durch moderne wassersparende und gewässerschonende Kühlverfahren und die weitgehende Nutzung von Abwärme so begrenzt werden, dass ihre Funktion als natürlicher Lebensraum erhalten bleibt.

5 G Abwasserbehandlung
    Noch anstehende Maßnahmen der abwassertechnischen Ersterschließung im ländlichen Raum sollen überwiegend mit mechanisch-biologischen Kleinkläranlagen erfolgen. Bereits bestehende private Kleinkläranlagen müssen mit biologischen Reinigungsstufen nachgerüstet werden.

Die mit vertretbarem Aufwand noch an Sammelkanalisationen und kommunale Kläranlagen anschließbaren Ortsteile sollen angeschlossen werden. Soweit wasserwirtschaftlich möglich und wirtschaftlich vorteilhaft, sollen ortsnahe Lösungen realisiert werden.

In Fremdenverkehrsgebieten soll eine abwassertechnische Sanierung im Sinne einer ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung zügig weitergeführt werden.

Mischwasserbehandlungsanlagen sollen weiter ausgebaut und verbessert, schadhafte Kanäle saniert werden.

Es soll angestrebt werden, dass Niederschlagswasser von befestigten Siedlungs- und Verkehrsflächen möglichst dezentral entsorgt und vorzugsweise versickert wird.

6   Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft, Abflussregelung
6.1 G Der Schutz vor den Gefahren des Wassers soll sich auf natürlichen Rückhalt in der Fläche, auf technische Schutzmaßnahmen und eine weitergehende Vorsorge stützen.
Auf die Erhaltung und Verbesserung der Rückhalte- und Speicherfunktion der Landschaft soll hingewirkt werden.

6.2 Z Die Versiegelung des Bodens soll auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Nicht mehr genutzte Flächen sollen entsiegelt werden. Nutzflächen sollen möglichst wasserdurchlässig gestaltet werden

Der vorbeugende Hochwasserschutz wird durch Rückhalt des Wassers in der Fläche gewährleistet. Rückhalteflächen sollen hierfür so weit wie möglich reaktiviert oder neu geschaffen oder vergrößert werden.

6.3 Z Zur Sicherung des Hochwasserabflusses und der Retention werden folgende Vorranggebiete Hochwasser ausgewiesen:

    Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen:
Isar zwischen Sylvensteindamm
und Mündung Jachen
Lenggries
Isar zwischen Lenggries und Unterleiten Lenggries, Wackersberg, Bad Tölz, Dietramszell
Mündung Zeller Bach und Isar Dietramszell
Mündung Isar-Loisach Egling
Loisach vom Auslauf Kochelsee
bis Wolfratshausen
Kochel a.See, Benediktbeuern, Sindelsdorf, Bichl, Penzberg, Bad Heilbrunn, Königsdorf, Eurasburg, Geretsried
   
Landkreis Garmisch-Partenkirchen:
Lautersee Markt Mittenwald
Kanker Markt Garmisch-Partenkirchen
Loisach von Garmisch-Partenkirchen bis Mündung Kochelsee Markt Garmisch-Partenkirchen, Farchant, Oberau, Eschenlohe, Schwaigen, Ohlstadt, Murnau a.St., Riegsee, Großweil, (Schlehdorf)
Ach (Seezulauf) Uffing a.St., Seehausen a.St.
Ach (Seeablauf) Uffing a.St.
Röthenbach Uffing a.St.
Ammer im Bereich NSG Weidmoos Ettal, Oberammergau
Ammer zwischen Oberammergau
und Halbammer
Oberammergau, Unterammergau, Saulgrub
Linder bei Graswang Ettal
   
Landkreis Miesbach:
Leitzach oberhalb der Mündung
in die Mangfall
Weyarn, Irschenberg
Leitzach bei Wörnsmühl Fischbachau
Leitzach unterhalb Bayrischzell Bayrischzell, Fischbachau
Buchergraben Fischbachau
Rottach Rottach-Egern
Dürnbach Gmund a.Tegernsee
Festenbach-Moosbach Gmund a.Tegernsee, Waakirchen

 

 

Landkreis Weilheim-Schongau:
Ammer zwischen Peißenberg und
Ammersee
Peißenberg, Oberhausen, Polling, Weilheim i.OB, Wielenbach, Raisting, Pähl
Deutensee-Bach bei Kurzenried Peiting
Haselbächel bei Ramsau Peiting
Schönach zwischen Schwabbruck und Altenstadt Schwabbruck, Altenstadt
Rott zwischen Zellsee und
Mündung Alte Ammer
Wessobrunn, Wielenbach, Raisting
Angerbach Weilheim i.OB
Steinbach bei Iffeldorf Iffeldorf
Hungerbach Eglfing
Goppoltsrieder See Eberfing
Stadler Weiher Eberfing
St.Leonhard i.F. Wessobrunn
   
    Lage und Abgrenzung der Vorranggebiete Hochwasser bestimmen sich nach der Tekturkarte "Wasserwirtschaft" zur Karte 2 "Siedlung und Versorgung", die Bestandteil des Regionalplans ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die offene Rasterdarstellung im Maßstab 1:100.000 nicht parzellenscharf ist.

Die Vorranggebiete Hochwasser sollen in ihrer Funktion als Rückhalteflächen erhalten werden. Soweit aus überwiegenden Gründen zum Wohl der Allgemeinheit eine entgegenstehende Nutzung erforderlich wird, sollen auf gleicher Planungsebene die notwendigen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden.

6.4 G Neue Bodenentwässerungen sollen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen nur noch ausnahmsweise ausgeführt werden.
In den landwirtschaftlich genutzten Vorranggebieten Hochwasser soll Grünlandnutzung angestrebt werden. Abflussmindernde kleinteilige Strukturen sollen erhalten bleiben.

6.5 Z Zur Wasserrückhaltung und aus ökologischen Gründen sollen insbesondere naturnahe Auwälder wiederhergestellt werden.
Die Ufer der Gewässer sollen möglichst naturnah gestaltet werden, die natürliche Entwicklung der Gewässer ist zu fördern.
Moore sollen nicht entwässert oder abgebaut werden. Dies gilt insbesondere auch für das Murnauer Moos, die westlichen Staffelseemoore und die Loisach-Kochelseemoore.
Wiedervernässungs- und Renaturierungsmaßnahmen sowie Deponierungseinrichtungen für die Badetorfrückführung sollen vorgesehen werden.

6.6 G Gefährdete Siedlungen sollen vor Hochwasser geschützt werden. Verbesserungen sind vordringlich erforderlich in:
Landkreis Bad Tölz:
Bad Tölz Isar, Große Gaißach, Ellbach, Einbach
Wolfratshausen Loisach
Bad Heilbrunn OT Hohenbirken Loisach
Schlehdorf Loisach
Schlehdorf-Raut Haselrißlahne
Kochel am See Laingraben, Lambach
Dietramszell-Bairawies Zellerbach
Lenggries Lahngraben, Dorfbach
   

Landkreis Garmisch-Partenkirchen:
Garmisch-Partenkirchen Loisach; Kanker, Laingraben, Partnach
Eschenlohe Loisach, Eschenlaine
Mittenwald Isar
Krün Isar
Oberau Loisach, Gießenbach
Unterammergau Ammer
Saulgrub Kraggenauer Bach
Oberammergau Ammer, Labergraben
Bad Kohlgrub Harrer-Stickelsgraben
Ohlstadt Dorfbach
   
Landkreis Miesbach:
Fischbachau, OT Stauden Leitzach
Rottach-Egern Rottach
Kreuth Felserbach
Bad Wiessee Söllbach
Gmund a.Tegernsee Festenbach-Moosbach
Weyarn Narringer Bäche
   
Landkreis Weilheim-Schongau:
Altenstadt Schönach
Bernbeuren Weidenbach; Burgbach
Burggen Eschenbach
Hohenfurch Schönach
Peißenberg

Wörthersbach/Stadelbach und linke Seitenbäche; Ammer

Penzberg OT Maxkron Loisach
Penzberg Säubach; Schwadergraben
Polling, Oderding Wörthersbach, Tiefenbach
Prem; Schwerblmühlbereich Lech
Rottenbuch Pfistermühlgraben
Steingaden Krummbach
Weilheim Angerbach; Waitzackerbach
Wielenbach Grünbach, Brunnenbach
   
    Durch eine vorsorgende Bauweise soll das Schadenspotential vor allem in hochwassergefährdeten und auch in durch Deiche geschützten potentiellen Überflutungsbereichen möglichst klein gehalten werden.

6.7 G Zur Verringerung des Eintrages von Geschiebe, Geröll, Bodenabtrag und Schwebstofffracht zum Kochelsee sollen vor der Mündung der Loisach und am Tegernsee an der Rottach, am Söllbach, Zeiselbach und Alpbach im Einzugsgebiet Maßnahmen zur Rückhaltung eingeleitet werden.
Der aus den Vorsperren des Sylvensteinspeichers im Rahmen der Gewässerunterhaltung entnommene Kies, der nicht für eine Geschiebezugabe unterhalb des Speichers verwendet wird, soll einer wirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden.

Zur Verminderung der Hochwassergefahr soll der Eintrag von Geschiebe vor der Mündung der Haselrißlaine in den Kochelsee verringert werden. Dazu sollen Maßnahmen zum Rückhalt von Feststoffen im Einzugsbereich betrieben werden.

6.8 G Der Eintiefung der Isar, der Mangfall und der Leitzach soll unter Berücksichtigung der natürlichen Gewässerdynamik mit möglichst naturnahen Maßnahmen entgegengewirkt werden.

6.9 Z An allen Gewässern sollen die Stabilität der Flusssohlen, der Hochwasserschutz und die ökologisch bedeutsame Auefunktion gewährleistet werden.

6.10 G In Ausleitungsstrecken sollen ausreichende Mindestabflüsse sichergestellt werden.

6.11 Z Die ökologische Gewässerentwicklung soll weiter verbessert bzw. unterstützt werden. Ziel ist mindestens das „gute ökologische Potential“ nach EU-WRRL.

6.12 Z Die Bewirtschaftung des Tegernsees soll zur Abflussminderung im Mangfalltal beitragen.

7   Erosionsschutz, Wildbach- und Lawinenverbauung
7.1 G Zum Schutz vor Bodenabtrag, Hochwasser, Lawinen, Muren und Steinschlag soll in den Alpen vordringlich ein naturnaher, standort- und funktionsgerechter Bergmischwald erhalten oder neu entwickelt werden.

7.2 Z Nutzungen, die Veränderungen des von Natur aus labilen Gleichgewichtes alpiner Ökosysteme zur Folge haben und Schäden im Gewässerhaushalt verursachen können, sollen unterbleiben.
Bereiche, die alpinen Naturgefahren ausgesetzt sind, sind von Bebauung frei zu halten.

7.3 G Die Sanierung von Schäden soll möglichst durch natürliche Maßnahmen wie Aufforstungen erreicht werden. Bautechnische Maßnahmen als Ersatz für den natürlichen Schutz sollen dort erfolgen, wo Siedlungen und wichtige Verkehrs- und Versorgungsanlagen gefährdet sind.
Durch Lawinenverbauung insbesondere am Fahrenberg oberhalb des Walchensees (Gem. Kochel am See), am Grüneck (Schutz der B 305) und am Hagenberg (Zufahrt zum Spitzingsee) soll das Entstehen von Lawinen verhindert und die Wiederaufforstung gefährdeter Hanglagen ermöglicht werden.

     
     




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Stand der letzten Bearbeitung: 08.09.2009