PLANUNGSVERBAND    REGION 17
REGION  OBERLAND

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Teil B - Begründung

Zu B XII   Technischer Umweltschutz

Teil B
Fachliche Ziele und Grundsätze

I
Natur und Landschaft
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Begründung

II
Siedlungswesen
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Begründung

III
Land- und Forstwirtschaft
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Begründung

IV
Gewerbliche Wirtschaft
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Begründung

Karte 2

V
Arbeitsmarkt
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Begründung

VI
Bildungs- und Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten
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Begründung

VII
Erholung
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Begründung
VIII
Sozial- und Gesundheitswesen
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Begründung
IX
Verkehrs- und Nachrichtenwesen
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Begründung
X
Energieversorgung
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Begründung
XI
Wasserwirtschaft
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Begründung
XII
Technischer Umweltschutz
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Begründung
Zu 1   Abfallwirtschaft  
Zu 1.1   Leitbild  
Zu 1.1.1 Z Eine ungeordnete Abfallbeseitigung kann zu Verunstaltungen der Landschaft, Verunreinigungen von Wasser und Luft, Vermehrung von Ungeziefer sowie erhöhter Seuchengefahr führen. Die erheblichen Beeinträchtigungen der Umwelt machen eine geordnete, zentrale, technisch sinnvolle und wirtschaftlich vertretbare Abfallbeseitigung erforderlich. Darunter sind Sammlung, Transport, Lagerung, Behandlung und Ablagerung der Abfälle zu verstehen. Art und Funktion der Beseitigungsmethoden sind allerdings eingegrenzt aufgrund der Bedeutung für Wasserwirtschaft, Naherholung und Fremdenverkehr. Es sind deshalb Methoden zu bevorzugen, bei denen das Abfallaufkommen kontrolliert und das abzulagernde Reststoffvolumen verringert werden kann. Dazu beitragen kann eine Wertstoffsortierung und eine Wiederverwertung der Wertstoffe.
Die unverwertbaren Restmengen erfordern eine umweltschonende Beseitigung.

 
Zu 1.1.2 Z Angesichts des steigenden Müllanfalls und der weltweiten Verknappung von vielen Rohstoffen ist eine verstärkte Rückgewinnung von wiederverwertbaren Materialien erstrebenswert. Die erforderlichen technischen Verfahren bedürfen noch weiterer Entwicklung und Verbesserung, um eine höhere Wirtschaftlichkeit zu erhalten.
Mit einer frühzeitigen Trennung von einzelnen Abfallstoffen wird ein späteres Recyclingverfahren erleichtert und verbilligt. Gut bewährt haben sich allgemein die getrennte Sammlung von Altglas, Altpapier, Metall und Kunststoff in stationären Containern. Die getrennte Sammlung in den Haushalten wird in Modellversuchen erprobt.

 
Zu 1.2.1 Z Bei der Wahl des Standortes einer Abfallbeseitigungsanlage muss in der Regel ein Kompromiss geschlossen werden, da eine Vielzahl von Kriterien zu berücksichtigen ist wie z.B. Belange des Umweltschutzes, Kostenminimierung beim Transport, Verfügbarkeit von Grundstücken sowie Erschließungsmöglichkeiten.
Mit der Verbrennung von Abfällen in einer thermischen Anlage steht ein in einer Vielzahl von Anlagen erprobtes und ausgereiftes Verfahren mit größter Volumenreduktion und einem Höchstmaß an Entsorgungssicherheit zur Verfügung. Mit der Abfallverbrennung lässt sich eine optimale Abfallverwertung sicherstellen. Im Rahmen einer Energieverwertung ist hierbei die Abgabe von Prozessdampf möglich, wobei jedoch auch durch die Abgabe von Strom- und Fernwärme nennenswerte Gutschriften zu erreichen sind.
In Verbindung mit einer Wertstoffsortierung kann der Grad der Abfallverwertung weiter gesteigert werden. Durch eine möglichst weitgehende Schlackenverwertung kann der Bedarf an Deponievolumen minimiert werden. Der organische Bestandteil des Mülls kann durch Kompostierung als Humus wieder verwendet werden.
In Abhängigkeit von der angewandten Technik zur Abfallbeseitigung kann ein Zusammenschluss von mehreren Landkreisen die kostengünstigste Lösung darstellen.

 
Zu 1.2.2 Z Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Standortwahl für Müllverwertungsanlagen, bedingt durch die hohen Anforderungen an die jeweiligen Grundstücke, werden bis zur Inbetriebnahme noch einige Jahre vergehen. Für diesen Zeitraum ist eine geordnete Deponie der Abfälle erforderlich. Die Anforderungen, die heute an Planung, Einrichtung und Betrieb einer Deponie gestellt werden, sind in einem Merkblatt der "Länderarbeitsgemeinschaft Abfall" (Amtsblatt des BStMLU vom 11.04.1980) detailliert dargestellt.

 
Zu 1.3.1 Z Unter Sondermüll sind alle Abfälle zu verstehen, die wegen ihrer Art oder Menge nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen beseitigt werden können. Ausgenommen sind Altautos, Eisensperrmüll, Altreifen, Tierkörper und tierische Erzeugnisse.
Zur möglichst vollständigen Erfassung des in Bayern anfallenden Sondermülls ist im Teilplan Sondermüll des Abfallbeseitigungsplans (Amtsblatt des BStMLU vom 01.02.1977) für jede Region mindestens eine Sammelstelle vorgesehen, die vor allem den mittelständischen Betrieben in zumutbarer Entfernung eine kostengünstige Abgabe ihres Sondermülls ermöglichen soll.
Bei der bisherigen Praxis der Sondermüllbeseitigung erwies sich, dass die ursprünglich im Teilplan Sondermüll vom Jahre 1977 vorgesehene Zahl der Sammelstellen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen erheblich vermindert werden muss. Das Abfallaufkommen pro vorgeschlagener Sondermüllannahmestelle (SAS) wäre für einen geeigneten Betrieb zu gering.

 
Zu 1.3.2 Z Im Hinblick auf die zentrale Beseitigung des Sondermülls in einigen wenigen Großanlagen ist eine Sammlung und Zwischenlagerung des Sondermülls in Sondermüllsammelstellen erforderlich. Bei den Sammelstellen können Einrichtungen zur Vorbehandlung, beispielsweise zur Abtrennung von Ballaststoffen wie Wasser, betrieben werden, um die Transportkosten von der Sammelstelle zur Beseitigungsanlage zu verringern.
Zur flächendeckenden Entsorgung und rationellen Auslastung der Anlagen ist ein Netz von Sammelstellen vorgesehen, das von der "Gesellschaft zur Beseitigung von Sondermüll in Bayern" (GSB) betrieben wird. In der Region Oberland ist eine Anlage in Weilheim i.OB vorgesehen. Der Einzugsbereich der Sammelstelle Weilheim i.OB soll die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen und Weilheim-Schongau umfassen. Der Landkreis Miesbach ist der geplanten Sammelstelle der GSB in Rosenheim (Region Südostoberbayern) zugeordnet.
Bevor die Sammelstelle in Weilheim i.OB errichtet wird, ist es erforderlich zu klären, ob dort auch tatsächlich der Schwerpunkt des Sondermüllaufkommens in der Region liegt.

 
Zu 1.4 Z Die bisherige Beseitigung des Altleichtschrotts, vornehmlich der Autowracks, ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Schrottplätzen, die zum Teil durch ihre Lage in der freien Landschaft zu einer Verunstaltung des Landschaftsbildes führen. Hinzu kommen Umweltschäden bei einzelnen Behandlungsvorgängen. Auslaufende Mineralöle und Säuren können zu Boden- und Gewässerverunreinigungen führen. Das Verbrennen von Reststoffen wie z.B. Altreifen oder auch das Ausglühen der Karosserie führt zu erheblichen Luftverunreinigungen. Auch Lärmemissionen belästigen die Nachbarschaft. Es ist deshalb zwingend erforderlich, für die Sammlung und Vorbehandlung der Autowracks nur noch Sammelplätze zu unterhalten, die allen Ansprüchen der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes genügen. Darunter sind u.a. zentrale Lage, günstige Verkehrsanbindung und ausreichende Platzgröße zu verstehen. Die Einzelheiten sind in einem Merkblatt für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Lagerung und Behandlung von Autowracks dargestellt (Amtsblatt des BStMLU vom 27.10.1977).
Nach der Vorbehandlung der Autowracks, bei der alle nicht verschrottbaren Teile entfernt und separat beseitigt werden, sind die Überreste einer Verschrottungsanlage zuzuführen. Hierfür besteht derzeit ausreichende Kapazität, Neuanlagen sind nicht erforderlich. Die Autowracks der Region Oberland können in der Shredderanlage Ebenhausen (Region 10) verarbeitet werden.
Bei Altreifen gibt es eine Reihe von Möglichkeiten zur Wiederverwertung z.B. als Gummibeläge, Bitumen für Straßen- und Sportplätze, Ersatz für Heizöl in Zementwerken und als Einsatzprodukt für Pyrolyseanlagen, die aus Altreifen mineralölähnliche Grundstoffe für chemische Industrien erzeugen.

Zu 1.5 Z Die Tierkörperverwertungsanlagen Heufeld (Lkr. Rosenheim, Region 18) und Kraftisried (Lkr. Ostallgäu, Region 16) sind in der Lage, auch die in der Region 17 anfallenden Tierkörper, Tierkörperteile und tierischen Erzeugnisse zu verwerten. Die beiden Betriebe können so ausgebaut werden, dass auch in Zukunft eine ordnungsgemäße Entsorgung unter Minimierung entstehender Umweltbelastungen sichergestellt werden kann.

Zu 2   Luftreinhaltung
Zu 2.1 Z Die Luft wird durch eine Vielzahl gasförmiger, flüssiger und fester Schadstoffemissionen verunreinigt. Die wichtigsten Emittentengruppen sind Verkehr, Energieerzeugung, Industrie und Gewerbe sowie Hausbrand. Um die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen nicht zu beeinträchtigen, ist ein bestimmtes Maß an Luftqualität unerlässlich. Die Verunreinigungen dürfen nicht bis zur Grenze des gerade Zulässigen gesteigert werden, vielmehr ist eine Verbesserung der Luftqualität in den besonders belasteten Gebieten anzustreben, um möglicherweise daraus resultierende negative Auswirkungen zu vermeiden. Wenn infolge von Luftverunreinigungen das Prädikat als Bade- oder Kurort in Frage gestellt ist, wird die Existenzgrundlage vieler Einwohner aufs Spiel gesetzt. In diesen Gemeinden ist deshalb besonders die Lösung der anstehenden Verkehrsprobleme erforderlich.

Zu 2.2 Z Ein Großteil der Luftverunreinigungen in der Region Oberland wird von den Kraftfahrzeugen verursacht. Die häufig im Berufsverkehr und besonders durch die Erholungssuchenden auftretenden Stauungen bewirken einen überdurchschnittlich hohen Ausstoß an Schadstoffen. Dadurch wird in einzelnen Ortschaften bzw. an bestimmten Straßenzügen die Luftqualität erheblich verschlechtert.

Zu 2.3 Z Durch moderne Technologien ist eine weitgehende Reinigung der Abgase aus Industrie und Gewerbe möglich. Die dabei auftretenden Kosten belasten allerdings die betroffenen Firmen zum Teil stark. Es bedarf deshalb der Prüfung, in welchem Maß eine Luftfilterung aus Umweltgründen erforderlich und gleichzeitig wirtschaftlich noch vertretbar ist. In Verbindung mit einer ordnungsgemäßen Bauleitplanung, also einer weitgehenden Trennung von Wohn- und Gewerbegebieten, können mögliche Belästigungen gering gehalten werden.

Zu 2.4 Z In den Wohngebieten wird die Luft zu einem erheblichen Teil von den Abgasen der Hausfeuerungen verunreinigt. Die Abgase der von mit fossilen Energieträgern beheizten Feuerungsanlagen enthalten mehr oder weniger hohe Konzentrationen an Schadstoffen wie Ruß, Kohlenmonoxyd, Stickoxyde, Schwefeldioxyd, Kohlenwasserstoff oder Staub. Sie sind deshalb besonders schädlich, weil sie unmittelbar in den Wohngebieten in Gebäudehöhe emittiert werden.
Für die Gewährleistung guter Umweltbedingungen insbesondere in den Fremdenverkehrsgebieten und Kurorten der Region Oberland ist es erforderlich, eine deutliche Reduzierung der Luftverunreinigung durch die Heizungsanlagen der Haushalte zu erreichen. Das kann vor allem erreicht werden durch Erneuerung alter Ölheizanlagen oder durch die Umstellung auf den Betrieb mit schadstoffärmeren Brennstoffen. Darüber hinaus ist verstärkt an den Einsatz regenerierbarer Energie (Sonnenenergie, Umweltwärme usw.) zu denken.

Zu 3   Lärmschutz
Zu 3.1 Z Durch die Verdichtung von Wohn- und Arbeitsstätten und die zunehmende Technisierung ist die Lärmbelästigung stark angewachsen. Bereits mehr als die Hälfte der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland fühlt sich durch Lärm belästigt. Schäden am Organismus und herabgesetzte psychische Belastbarkeit sind die Folge. Schutz vor Lärm ist daher nicht nur eine gesundheitspolitische, sondern auch eine sozialpolitische Aufgabe.
Neben den Wohngebieten sind besonders die Erholungsgebiete vom Lärm möglichst frei zu halten. Die vom Zivilisationslärm belastete Bevölkerung sucht vielfach im Urlaub und an den Wochenenden einen Ausgleich in der Natur. Es ist deshalb erforderlich, darauf zu achten, dass in den einer extensiven Erholung dienenden Gebieten Lärm weitgehend vermieden wird. Die Einschränkung von lärmverursachenden Freizeitbeschäftigungen (z.B. Motorflug) dient deshalb nicht nur der einheimischen Bevölkerung, sondern dient auch dem Ruf und dem Erholungswert der Region als Fremdenverkehrsraum.

Zu 3.2 Z Die erhebliche Zunahme der Lärmbelastung der letzten Jahre ist in erster Linie auf die Zunahme des Straßenverkehrs zurückzuführen. Bei der Neuplanung von Wohngebieten bzw. von Straßen ist deshalb dem Schutz der Bevölkerung vor vermeidbarer Lärmbelastung ein hoher Stellenwert einzuräumen. In den Fällen, in denen eine solche Belastung nicht durch Einhaltung ausreichender Abstände vermieden werden kann, ist es notwendig Lärmschutzwälle oder Schallschutzfenster vorzusehen. Hierbei ist es unerlässlich, auch die Belange des Orts-, Landschafts- und Straßenbildes zu berücksichtigen.
Auch die technischen Verbesserungsmöglichkeiten der Lärmminderung an Kraftfahrzeugen erscheinen zweckmäßig, um den Lärmpegel zu senken. Die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften kann kleinräumig zusätzlich zu einer Entlastung der Bevölkerung führen.

Zu 3.3 Z Durch die Bauleitplanung kann erreicht werden, dass Wohngebiete nicht durch Lärm aus den Gewerbegebieten belastet werden. Das kann durch ausreichenden Raumabstand oder durch Lärmschutzwälle bzw. Grünzüge erreicht werden.
Falls Wohngebiete bereits an störende Gewerbegebiete herangewachsen sind oder umgekehrt, ist vielfach eine Behebung der Lärmbelästigungen auch durch technische Schallschutzmaßnahmen nicht mehr möglich. In solchen Fällen wären beispielsweise Betriebsverlagerungen oder bei größeren Betrieben Produktionsverlagerungen ins Auge zu fassen.

Zu 3.4 Z Teile der Region sind durch die NATO-Tiefflugschneise im Alpenvorland, die die Region in Ost-West-Richtung durchschneidet, starkem Fluglärm ausgesetzt. Aber auch durch die kleinen Flugplätze (in erster Linie Bad Tölz und Königsdorf) und den Modellflugzeugbetrieb wird die Bevölkerung belästigt und der Wert als Lebensraum und als Erholungsraum gemindert.
Zur Erhaltung der Funktion als Lebens- und Erholungsraum sowie für den Fremdenverkehr und den Kurbetrieb in diesen Teilen der Region Oberland ist eine deutliche Verringerung des Fluglärms erforderlich. Dabei ist auch an Beschränkungen der Flugzeiten sowohl für den militärischen Tiefflug als auch für den privaten Flugbetrieb zu denken. Eine Einschränkung der Sport-, Übungs- und Schauflüge ist ebenfalls erforderlich.






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Stand der letzten Bearbeitung: 08.09.2009