| Zu B I | Natur und Landschaft |
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| Zu 1 | Z | Landschaftliches Leitbild Die Region Oberland ist aufgrund der natürlichen Lebensgrundlagen, der topographischen und morphologischen Voraussetzungen und der historisch gewachsenen Nutzungsstruktur von besonderer landschaftlicher Vielfalt, Eigenart und Schönheit. Dadurch ist sie nicht nur als Lebens- und Wirtschaftsraum der einheimischen Bevölkerung, sondern ganz besonders auch als ökologischer Ausgleichsraum für die dichter besiedelten Gebiete und als Erholungsraum von herausragender Bedeutung. Die Erhaltung der gesunden Umweltbedingungen für die Menschen und der Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume stellen somit ein elementares Anliegen der Region dar, das bei allen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen ist. Die Region Oberland hat zusammen mit den Nachbarregionen Allgäu und Südostoberbayern einen beträchtlichen Anteil am deutschen Alpenraum. In Übereinstimmung mit den internationalen Vereinbarungen zum Schutz der Alpen – insbesondere der Alpenkonvention – besteht u.a. die Verpflichtung, den Alpenraum als historisch gewachsene Kulturlandschaft und als Erholungsraum von internationaler Bedeutung zu erhalten, schonend weiterzuentwickeln und besonders naturnahe Gebiete einer weitgehend unbeeinflussten Entwicklung zuzuführen. Schäden am Naturhaushalt oder am Landschaftsbild beeinträchtigen nicht nur die natürlichen Lebensgrundlagen, sondern auch die Existenzgrundlage der ansässigen Wirtschaft. Verfehlte Siedlungstätigkeit, zu intensive Landbewirtschaftung, Übererschließung in Berggebieten oder andere Eingriffe in Natur und Landschaft können das ökologische Gleichgewicht stören sowie das traditionelle Erscheinungsbild der Landschaft und damit u.a. eine wesentliche Grundlage für die herausragende Bedeutung weiter Regionsteile als Erholungslandschaft beeinträchtigen. Das Gleichgewicht zwischen den besiedelten Gebieten und der natürlichen Landschaft kann nur durch eine angemessene Nutzung erhalten werden, die auf die Leistungsfähigkeit der Landschaft und deren natürliche Ressourcen Rücksicht nimmt. Durch zunehmende Freizeit- und Erholungsnutzung und den damit verbundenen Massenbetrieb sind in den Erholungsgebieten der Region zunehmend Überlastungserscheinungen festzustellen. Insbesondere auf den Skipisten (vgl. Begründungskarte 2 „Schwerpunkt Alpinsport“) und an den Ufern von Seen und Flüssen sind bereits Schäden aufgetreten. Wenn diese nicht durch geeignete Pflege- bzw. Rekultivierungsmaßnahmen ausgeglichen werden und wenn die Nutzungsintensität nicht auf ein ökologisch vertretbares Maß zurückgeführt wird, sind schwerwiegende, dauerhafte Schäden in den ökologisch wertvollen Bereichen der Region wahrscheinlich. Hilfreich könnte in diesem Falle auch sein, wenn entsprechende Maßnahmen in eine übergeordnete Planung eingebettet werden oder durch geeignete Verträge mit zuständigen Behörden geregelt werden. |
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| Zu 2 | Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen | |||||||||||||||||
| Zu 2.1 | Boden und Geologie | |||||||||||||||||
| Zu 2.1.1 | G | Boden hat aufgrund seiner zentralen Stellung im Ökosystem eine große Bedeutung für den Menschen und seine Umwelt. Diese Bedeutung wird mit den unterschiedlichen Bodenfunktionen erfasst, die ein Boden erfüllen kann (natürliche Bodenfunktionen, Nutzungsfunktionen und die Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte). Der Schutz des Bodens umfasst deshalb sowohl den Schutz seiner Substanz, als auch seiner Beschaffenheit. Von zentraler Bedeutung für die natürlichen Bodenfunktionen sind insbesondere die Böden im alpinen Bereich, die Auenböden entlang der Flusstäler und die zahlreichen Moore, die sowohl als Standorte für seltene Lebensgemeinschaften als auch im Wasser- und Nährstoffkreislauf der Region eine herausragende Bedeutung besitzen. |
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| Zu 2.1.2 | Z | Eine Gefährdung für den Boden geht in erster Linie durch die fortschreitende Inanspruchnahme für Siedlung und Infrastrukturmaßnahmen aus. Der Boden wird überbaut und versiegelt und somit dem Naturkreislauf entzogen. Bei allen Planungen und Maßnahmen soll deshalb darauf geachtet werden, die Versiegelung neuer Flächen möglichst gering zu halten und – wo möglich – versiegelte Flächen aufzubrechen und zu renaturieren. Die großflächig noch vorhandenen Moore und Aueböden besitzen neben einer herausragenden Bedeutung als Standorte seltener Pflanzen und Tierarten eine wesentliche Funktion im Stoff- und Wasserhaushalt der Landschaft (z.B. Retentionsgebiete). Maßnahmen zur Renaturierung der Moore – wie z.B. im Rahmen des Bayerischen Moorentwicklungskonzept (LfU) vorgeschlagen – sowie zur Renaturierung der Bach- und Flusstäler, dienen der Stärkung und Wiederherstellung dieser Funktionen. Besonderen Gefährdungen unterliegen die oft geringmächtigen und besonders empfindlichen Böden im alpinen Bereich. Gesunde Bergwälder tragen entscheidend zur Stabilisierung dieser Böden bei. Ebenfalls von großer Bedeutung ist der Schutz vor Bodenschädigungen durch Erosion und Strukturveränderungen im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen, insbesondere bei Wegebaumaßnahmen oder beim Betrieb von Skipisten. |
| Die landwirtschaftliche Nutzung hat aufgrund der produktionsbedingt zwangsläufigen Eingriffe in Gefüge und Stoffhaushalt der Böden eine besondere Verantwortung. Eine unsachgemäße Bewirtschaftung der Kulturflächen kann die Bodenfruchtbarkeit beeinträchtigen. Unwiederbringlich sind Bodenverluste durch Erosion. Hinzu können Strukturveränderungen im Boden kommen (z.B. durch Verdichtungen infolge der Bodenbearbeitung). Durch Verarmung der Fruchtfolgen, Überdüngung und Anreicherung des Bodens mit Schwermetallen und organischen Schadstoffen können sowohl der Boden selbst, als auch das Grundwasser beeinträchtigt werden und sollen deshalb durch entsprechend pflegliche Nutzungsweisen vermieden werden.
Die Region ist reich an besonderen geologischen Erscheinungsformen und Bodenbildungen von großer naturgeschichtlicher Bedeutung und Zeugniskraft. Diese Naturschöpfungen sind oft nicht nur wichtige natürliche Archive für die Wissenschaft sondern auch ungewöhnliche und attraktive Ausflugsziele, die langfristig erhalten werden sollen. Dazu zählen insbesondere die im Bayerischen Geotopkataster erfassten Einzelobjekte, aber auch besonders charakteristische Felsformationen im Alpenraum, Grund- und Endmoränen, Toteislöcher, Drumlins und Tumuli sowie Moore oder Buckelwiesen. |
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| Zu 2.2 | Wasser | |
| Zu 2.2.1 | Z | Die Gewässergüte der Flüsse und Seen konnte in den vergangenen Jahren erheblich verbessert werden. Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte und damit zur Wiederherstellung naturraumtypischer Lebensbedingungen für Arten und Lebensgemeinschaften sind jedoch an einigen kleineren Gewässern noch notwendig. Dies betrifft insbesondere auch die strukturelle Beschaffenheit der Gewässer. Eine weitere Verbesserung der Gewässergüte an den großen Seen, wie z.B. am Tegernsee sowie den größeren Flüssen, insbesondere an Isar und Loisach, könnten auch die Attraktivität als Erholungsraum entscheidend steigern. |
| Zu 2.2.2 | Z | Die Hochwässer der jüngsten Zeit haben deutlich gezeigt, wie wichtig es ist, deren Entstehung bereits „an der Quelle“, d.h. in den Einzugsgebieten der jeweiligen Flüsse zu betrachten. Dabei ist festzustellen, dass insbesondere bei kleineren Gewässereinzugsgebieten die Art der Bodenbedeckung wesentlichen Einfluss auf die Entstehung lokaler Hochwasserereignisse haben kann. Durch eine Minimierung der Bodenversiegelung und durch Wasserrückhaltung kann dem entgegen gewirkt werden. Moore, ausgedehnte Auen und andere Feuchtflächen weisen, je nach Ausgangssituation, ein ganz beträchtliches Wasserspeicher- und Rückhaltevermögen auf und wirken damit insgesamt ausgleichend auf den Wasserhaushalt. Gleichzeitig ist ein naturgemäß starker Einfluss des Wassers entscheidende Voraussetzung für die Qualität der hier vorkommenden Arten und deren Lebensräume. Tallagen, die regelmäßig überschwemmt werden, sind einerseits schutzbedürftig, wenn der Schutz von Sachgütern im Vordergrund steht. Andererseits trägt die Ausuferung hochwasserführender Gewässer in solche Bereiche erheblich zur Entschärfung von Hochwasserspitzen in den Unterläufen der Flüsse bei. Es ist deshalb geboten, diese Bereiche von unvereinbaren Nutzungen, insbesondere von Bebauung möglichst freizuhalten. |
| Zu 2.3 | G | Luft und Klima Lokale klimatische und lufthygienische Belastungen können sich insbesondere in den größeren Siedlungsbereichen wie z.B. in Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz oder Wolfratshausen ergeben. Die hohe Siedlungsdichte, die Häufung gewerblich-industrieller Anlagen und das allgemein hohe Verkehrsaufkommen führen hier zu einem erhöhten Risiko stadtklimatischer Überwärmungserscheinungen sowie zu Luftschadstoffanreicherungen, insbesondere bei den hier häufigen Inversionswetterlagen. Ungünstige lokalklimatische Bedingungen herrschen dabei insbesondere in Garmisch-Partenkirchen vor, da dieser Teilraum innerhalb inversionsgefährdeter Talniederungen liegt. Klimatisch ausgleichend wirken dabei die angrenzenden Talsysteme, die sich einerseits durch die Produktion von Kalt- und Frischluft auszeichnen und gleichzeitig einen großräumigen Luftaustausch ermöglichen. Den Talsystemen des Lech, der Ammer, der Loisach und der Isar kommt dabei besondere Bedeutung zu, da sie im Kontakt mit den Berg-Tal-Windsystemen des Alpenraums einen großräumigen Luftaustausch ermöglichen. Emissionen von Luftschadstoffen in diesen klimatisch sensiblen Bereichen wirken sich besonders nachteilig aus und sind deshalb möglichst gering zu halten. Dies ist insbesondere bei der Ansiedlung emittierender Betriebe zu berücksichtigen.
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| Zu 2.4 | Wildlebende Tiere, wildwachsende Pflanzen und deren Lebensräume | |
| Zu 2.4.1 | Z | Schutzwürdige Biotopflächen Die Region Oberland besitzt nicht zuletzt auf Grund ihrer besonderen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Voraussetzungen einen – im Vergleich zu Bayern insgesamt – außerordentlich hohen Anteil natürlicher und naturnaher Lebensräume. Darunter wird einem erheblichen Teil der besondere Schutzstatus nach Art. 13d BayNatSchG mit entsprechendem unmittelbar wirksamem rechtlichem Schutz bescheinigt (gesetzlich geschützte Biotope). Viele Biotopflächen sind bereits als Naturschutzgebiet gesichert, erhebliche Flächenanteile sind als „Natura 2000 Gebiete“ gemäß EU-Richtlinie 92/43/EWG vorgeschlagen und unterliegen damit dem Schutz nach Art. 13b und 13c BayNatSchG. Die große Zahl der vorhandenen Biotope leisten durch ihre unterschiedliche Ausstattung einen wichtigen Beitrag zur ökologischen Stabilität des Raumes. Aufgabe und Wert dieser Biotope bestehen darin, dass sie
Wiesentäler, Heckenlandschaften, Feucht- und Trockenstandorte, Wiesenbrütergebiete oder Streuobstwiesen sind ökologisch wertvolle Bereiche, die durch Aufforstung bzw. natürliche Bewaldung ihren Wert und ihre Bedeutung verlieren. Deshalb ist in diesen Gebieten eine Offenhaltung wünschenswert. Beim Vergleich aktueller und älterer Biotopkartierungen zeigt sich regelmäßig, dass ein erheblicher Teil der erfassten Biotope verschwunden oder zumindest geschädigt ist. Da sich der volle Wert ökologisch wirksamer Standorte nur bei einer Vernetzung (Biotopverbund) und nicht bei singulären Standorten einstellen kann, sollen als "Trittsteine" zwischen den noch erhaltenen Biotopen auch bereits beschädigte wieder-hergestellt oder neue angelegt werden. Als bestehende Schäden am Naturhaushalt sind auch versiegelte Flächen anzusehen. Eine Verringerung dieser Flächen in großem Stil ist wohl kaum möglich. Gerade deshalb ist in den Bereichen, in denen Erfolge erreichbar erscheinen, konsequent auf geringst mögliche Versiegelung bzw. auf Rückbau zu achten. Besonders an öffentlichen Gebäuden (Schulhöfe etc.) und im Straßenbau ist dies wichtig. |
| Zu 2.4.2 | Z | Trockenbiotope Die Vorkommen von Magerrasen sind in der Region auf wenige flachgründige Standorte wie z.B. Jungmoränenkuppen und flache Drumlins oder Buckelfluren beschränkt. Die Vorkommen lassen sich dabei überwiegend den folgenden Standorttypen zuordnen:
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| Zu 2.4.3 | Z | Moore und Feuchtflächen Die Region Oberland ist im bayernweiten Vergleich ausgesprochen reich an Mooren und Feuchtflächen, die eine herausragende Bedeutung als Lebensraum für seltene Pflanzen- und Tierarten und für den Naturhaushalt haben. Zu den bedeutendsten Mooren und Feuchtgebieten der Region zählen: Moorgebiete im Ammer-Loisach-Hügelland und den Loisach-Niederungen:
Kennzeichnend für die Naturräume Ammer-Loisach-Hügelland und Lechvorberge ist das Vorkommen vieler intakter Moore mit ungestörten Wachstumskomplexen, Moore mit Resten der ursprünglichen Vegetation sowie sekundäre Birken-Fichten-Weiden-Faulbaumgebüsche und bruchwaldartigen Beständen. Derartige Moorbereiche besitzen eine hohe Diversität und damit große Bedeutung als Ausgleichs- und Regenerationsgebiete. Kennzeichnend für die hohe Qualität der Moorvorkommen ist darüber hinaus die Tatsache, dass zahlreichen Mooren (z.B. Murnauer Moos, Loisach-Kochelsee-Moore) als Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne der Richtlinie 92/43/EWG internationale Bedeutung beigemessen wird. Charakteristisch für diese Naturräume ist weiterhin der hohe Anteil an Niedermooren. Die bedeutsamsten Flächen sind die großen Verlandungsbereiche der Seen. Daneben gibt es aber eine Vielzahl kleiner Moore in Senken und vernässten Grünlandbereichen, die als Streuwiesen genutzt werden. Niedermoorbereiche sind gefährdet durch die Umwandlung in landwirtschaftliche Intensivflächen, Aufforstungen sowie den ungeregelten Badebetrieb an angrenzenden Gewässern. Sowohl Hoch-, Übergangs- als auch Niedermoore werden bereits bei geringfügigen Änderungen des Nährstoff- und Wasserhaushalts empfindlich gestört. Aus der Zielvorstellung, diese Gebiete in ihrem hohen ökologischen Wert zu sichern, leitet sich die Forderung ab, biotopverändernde Nutzungen grundsätzlich aus diesen Gebieten fernzuhalten. Gerade aufgrund ihres hohen Wertes für Ökologie und Naturhaushalt kommt es darauf an, besonders die Feuchtflächen zu erhalten oder zu regenerieren. Auch bei Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, die unvermeidbar und nach dem Bayer. Naturschutzgesetz durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen sind, können Feuchtflächen zum Ausgleich neu geschaffen werden, die zum einen das Landschaftsbild beleben und zum anderen in Ergänzung das vorhandene Biotopverbundsystem verstärken. |
| Zu 2.4.4 | Gewässer- und Uferbereiche | |
| Zu 2.4.4.1 | Z | Zu den als wertvolle Biotope erfassten naturnahen Gewässern werden die noch intakten kleineren Seen und Weiher, aber auch Uferzonen an großen Seen und die Fließgewässer gezählt, die sich durch ihre hohe ökologische Ausgleichsfunktion, ornithologische und fischereibiologische Bedeutung auszeichnen. In dieser Beziehung besonders schützenswert sind u.a. folgende Fließgewässersysteme:
Gehölzsäume sind Pflanzen wie Roterle und Weidenbusch, die durch ihr Wurzelwerk das Ufer eines Flusses befestigen und so gegen Hochwasser sichern. Sie sind ideales Brutbiotop für zahlreiche Wasservogelarten, wie Sumpfhuhn und Zwerghaubentaucher. Die Schleiergewächse im Gehölzsaum bis hin zu den offenen Flächen sind wichtig als Ausgangs- und Lebensbiotope für Insekten und andere Kleintiere, die damit auch für den integrierten Pflanzenschutz wichtig sind. Sie gilt es ebenfalls zu erhalten und wo nötig zu ergänzen. Altwässer: Der Anschluss der Altwässer und Altarme an das dazugehörige Flusssystem dient der Aufrechterhaltung des Genpotentials der im Altwasser vorkommenden Wasserarten. Es kann über diesen Anschluss die Austauschbarkeit zwischen Fließwasser und Altwasser gewährleistet werden, um den Biotopraum Altwasser überhaupt zu erhalten. Es kann verhindert werden, dass das Altwasser verlandet und seine Funktion im Naturhaushalt verliert und auf der anderen Seite die zu kleine Population im Altwasser verschwindet. Von ganz besonderer überregionaler Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Pupplinger Au und die Ascholdinger Au. |
| Zu 2.4.4.2 | Z | Als stehende Gewässer liegen neben den bekannten großen Seen über 180 kleinere Seen und Weiher in der Region. Von Bedeutung sind insbesondere die großflächigen Ökosysteme am Ammerseesüdufer, Staffelseenordwestufer, Kochelseenordufer, Riegseenordufer, Schlierseeufer, Spitzingseewestufer und an den Ufern der Osterseen. Die Erhaltung dieser Gewässer in ihrem naturnahen Zustand wird aus ökologischen und landschaftsästhetischen Gründen mit Nachdruck gefordert, da sie als intakte Ökosysteme die Wasserrückhaltung fördern, klimatisch ausgleichend wirken sowie zur biologischen und gestalterischen Bereicherung der Landschaft beitragen. Im Hinblick auf die Belastbarkeit der Ufer der großen Seen liegen dem Kapitel B VII Erholung Begründungskarten bei, in die neben einer Erschließungszone auch die Bereiche eingetragen sind, die aus ökologischen Gründen als Uferschutzzone betrachtet werden müssen. Eine besondere Bedeutung innerhalb des Ökosystems "Gewässer" kommt der Ufervegetation zu. Röhrichte sichern das Ufer gegen Wellenschlag, erhöhen die natürliche Selbstreinigungskraft durch ihre Filterwirkung und Sauerstoffproduktion. Sie sind der Lebensraum einer vielfältigen Tierwelt (Vogelwelt, Amphibien, Insekten, Fische). Ähnliche Bedeutung kommt den vorgelagerten Flachwasserbereichen zu, vor allem als Fischlaichgebiet bzw. als Nahrungsbiotop für die Vogelwelt. Die naturnahen Gewässer einschließlich die Uferbereiche sind heute vor allem durch ungeregelten Erholungsbetrieb gefährdet. Als abgelegene, stille Oasen werden bevorzugt die kleineren Seen und Weiher zum Baden aufgesucht. Ihre Belastbarkeit ist jedoch so gering (Niedermoor- und Hochmoorbereiche), dass eine schrittweise Zerstörung der empfindlichen aquatischen und amphibischen Vegetation (Schwimmblattgesellschaften, Großseggenriede) die Folge ist. Zudem wird hierdurch die im Kontaktbereich Wasser-Land artenreich vertretene Tierwelt, vor allem der Vogelbestand, stark beeinträchtigt. Dem kann dadurch entgegengewirkt werden, dass der Erholungsbetrieb durch gezielte Lenkungsmaßnahmen auf weniger empfindliche Bereiche konzentriert wird während besonders empfindliche Bereiche für den Erholungsbetrieb eingeschränkt werden. |
| Zu 2.5 | Landwirtschaftliche Erzeugungsgebiete | |
| Zu 2.5.1 | Z | Der hohe Gründland- und Waldanteil, die zahlreichen Hecken an Feldern und Bachläufen, schutzwürdige Biotope und das bewegte voralpine Jungmoränenrelief mit seiner überwiegend kleinteiligen Hügelstruktur prägen das Bild der Region Oberland. Hierbei konnte die hohe Eigenart der Landschaft als Ausdruck der Übereinstimmung natürlicher Gegebenheiten mit daran angepassten Landnutzungsformen bis heute in weiten Teilen erhalten bleiben. Diese hohe Eigenart bietet gute Voraussetzungen für die Erholungsnutzung und ist damit auch wirtschaftliche Grundlage des Fremdenverkehrs. Im Interesse einer umfassenden, nachhaltigen Sicherung dieses Landschaftstyps, ist es erforderlich, einer Intensivierung der räumlichen Nutzungen entgegen zu wirken. Durch standortgerechte Nutzungsarten soll auch weiterhin die Nachhaltigkeit der Erzeugung gewährleistet werden. |
| Zu 2.5.2 | Z | Das Landschaftsbild wird ebenfalls in hohem Maße von Flurgehölzen wie Baumgruppen, Einzelbäumen, Alleen, Hecken oder Feldgehölzen und Hagen bestimmt. Über ihren ästhetischen Wert hinaus übernehmen die Flurgehölzbestände wichtige ökologische Ausgleichsfunktionen. Sie bieten besonders günstige Existenzmöglichkeiten für Tier und Pflanze. Viele positive Wirkungen (z.B. biologische Schädlingsbekämpfung, Bodenschutz, Kleinklimaverbesserung) gehen von den Flurgehölzbeständen auf umgebende Intensivnutzungsbereiche aus. Die Erhaltung artenreicher Flurgehölze ist deshalb auch bei Nutzungsänderungen von Bedeutung. Ergänzung durch Neuanpflanzung ist erforderlich vor allem in den stärker ausgeräumten Acker- und Grünlandfluren um Schongau, Weilheim und Holzkirchen. |
| Zu 2.6 | Berggebiete und Wälder | |
| Zu 2.6.1 | Z | Die Berggebiete sind gleichzeitig ökologische Ausgleichsflächen und Erholungsraum von überregionaler Bedeutung, daneben Wirtschafts- und Lebensraum für die einheimische Bevölkerung. Um diese Funktionen dauerhaft zu sichern, muss auf die Erhaltung der Wälder mit ihren mannigfaltigen Schutzwirkungen besonders großer Wert gelegt werden. Bei der Bewirtschaftung der Wälder dürfen deshalb nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen. Als ausschlaggebend ist vielmehr die langfristige Erhaltung der Schutzfunktionen anzusehen. Im Alpenraum ist der Bergwald weitgehend überaltert und kann die Funktion als Bodenschutz- oder Klimawald nicht mehr erfüllen. Dem Umbau von überalterten oder nicht standortgerechten Nadelwaldbeständen in naturnahe Bergmischwälder mit genetisch optimal an die jeweiligen Standorte angepasstem Pflanzgut kommt deshalb besondere Bedeutung zu. Die Artenverschiebung infolge der Klimaveränderung soll dabei Berücksichtigung finden. Teile des Alpenraumes zählen zu den am wenigsten von Menschen beeinflussten Gebieten Europas und bieten deshalb besonders gute Voraussetzungen, eine vom Menschen unbeeinflusste Entwicklung zu nehmen (Wildnisgebiete, vgl. auch Ziel B I 1). Für die Abgrenzung solcher Gebiete kommen insbesondere bereits bestehende Naturschutzgebiete oder im Rahmen des europäischen Verbundsystems „Natura 2000“ ohnehin zu sichernde Gebiete. Dabei sollte eine möglichst vollständige Abfolge typischer Lebensräume bzw. Höhenzonen einbezogen werden. Ökologisch besonders wertvolle Lebensräume in den Berggebieten der Region sind insbesondere:
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| Zu 2.6.2 | Z | Almen sind nicht nur aus landeskulturellen Gründen wichtig, sie haben auch eine große wirtschaftliche Bedeutung für viele bäuerliche Betriebe und deren Existenz. Die im Zusammenhang mit der Almnutzung anstehenden Problemfelder sind im Wesentlichen die Erosionsentwicklung, die Offenhaltung von Freiflächen, der Biotopschutz, die Erschließung und die Waldweidenutzung. Im Hinblick auf die Entwicklung der Almbewirtschaftung sollte die Alpenbiotopkartierung mit ihren entsprechenden Grundsätzen als eine der Beurteilungsgrundlagen dienen. Um die Bewirtschaftung der Almen dauerhaft zu sichern, ist eine geeignete Erschließung erforderlich. Unter Berücksichtigung der ökologischen Belange kann der Ausbau befahrbarer Wege ermöglicht werden. Ansatzpunkte von Erosion im Almgelände können bei aufgelassenen Almen innerhalb kurzer Zeit zu erheblichen Landschaftsschäden führen. Eine frühzeitige Beseitigung liegt deshalb im allgemeinen Interesse. Erosion in Steillagen kann sowohl durch Überweidung als auch durch Unterbeweidung ausgelöst werden. |
| Zu 2.7 | Siedlungsgebiete | |
| Zu 2.7.1 | Z | Die für das Alpenvorland typische Siedlungsstruktur ist die Streusiedlung – die Einödhöfe – und das Haufendorf – die Gruppierung landwirtschaftlicher Anwesen um eine Kirche. Dörfer und Höfe sind in die Landschaft eingebunden. Bauten mit dominierender Erscheinung, wie Kirchtürme, sind bewusst als Akzente und Orientierungspunkte in die Landschaft eingefügt. Die Bauweise der Einzelbauten erwuchs aus deren Nutzungszweck und der Einbindung in die Umgebung sowie aus dem vorhandenen bodenständigen Baumaterial. Für die Siedlungsentwicklung sind als naturgegebene Grenzen der Siedlungstätigkeit die Landschaftselemente, wie z.B. Hangkanten, Bergkuppen und -hänge, Grünzüge und Feuchtflächen wie z.B. Überschwemmungsgebiete, Talauen, Moorgebiete, zu respektieren. Das Landschaftsbild in der Region ist geprägt durch eine kleinteilige, vielfältige Nutzungsstruktur. Neben der landschaftlichen Attraktivität ist hierdurch auch gewährleistet, dass ausreichend ökologische Ausgleichsflächen vorhanden sind. Durch eine großflächige, intensive Bebauung ohne entsprechende Freiräume würde das für Pflanzen und Tierwelt erforderliche kleinmaschige Netz ökologisch wertvoller Landschaftsteile empfindlich gestört. Als vorhandener Siedlungsbereich sind die im Zusammenhang bebauten Ortsteile anzusehen (vgl. Baugesetzbuch § 34). Die Bautätigkeit im Außenbereich soll vermieden werden, um eine Zersiedelung der freien Landschaft zu verhindern und eine ungegliederte bandartige Siedlungsentwicklung zu vermeiden (vgl. LEP 2005, B IV 1.5). Darüber hinaus besteht für die Gemeinden nach BayNatSchG die Verpflichtung, Landschaftspläne und Grünordnungspläne als Bestandteile von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen aufzustellen. |
| Zu 2.7.2 | Z | Ausreichende, zusammenhängende Freiflächen können die einzelnen Siedlungseinheiten gliedern; Hage, Wasserläufe einschließlich ihrer Saumstrukturen, Hangkanten sollten als natürliche Begrenzungsmöglichkeiten beachtet werden. Die ungegliederte, bandartige Siedlungsentwicklung entlang der Bandinfrastruktur oder in engen Tälern widerspricht dem Ordnungsprinzip nach überschaubaren Siedlungseinheiten und beeinträchtigt den ökologisch notwendigen räumlichen Zusammenhang schützenswerter Lebensräume (Biotopverbund). |
| Zu 2.7.3 | Z | Vorhandene innerörtliche Grünzüge bieten die Möglichkeit, Verbindung zur freien Landschaft herzustellen. Landschaftliche Umgebung – Berge, Wald, Seen – können dadurch ins Ortsbild mit einbezogen und das Wohnumfeld verbessert werden.
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| Zu 2.8 | Z | Einrichtungen der Infrastruktur Großräumig unzerschnittene, zusammenhängende Räume sind im dicht besiedelten Mitteleuropa selten geworden. Diese Gebiete haben einerseits eine erhebliche Bedeutung für den Biotopverbund, da hier noch genetische Austauschmöglichkeiten für wandernde Tierarten bestehen. Da diese Gebiete nicht durch verkehrsreiche Straßen belastet sind, bieten sie auch hervorragende Möglichkeiten für eine ruhige, naturbezogene Erholung. Diese Qualität stellt auch in wirtschaftlicher Hinsicht ein erhebliches Potential der Region Oberland dar, das besonders schutzwürdig ist. Vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz werden derzeit nach bundesweit einheitlichen Standards großräumig unzerschnittene Räume erhoben. Dabei werden Gebiete gekennzeichnet, die mindestens 100 km 2 groß sind und nicht von Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 1.000 Fahrzeugen pro Tag gequert werden. Der südliche Teil der Region wird landschaftlich von den Alpen geprägt. Sie bilden ein in Europa einmaliges Gebirgsmassiv, das in seiner Schönheit vor allem durch seine Ausdehnung und Monumentalität wirkt. Das Landschaftsbild hier ist noch natürlich und weitestgehend unverbaut. Ihm kommt ein landschaftlich hochrangiger ästhetischer Wert zu. Dazu gehören auch die Täler mit ihren Engstellen und Weiten, die Hangleiten der großen Flüsse im Alpenvorland und die Uferbereiche der großen Seen. Diese Landschaftselemente sind weithin sichtbar. Die Errichtung hoher, weithin sichtbarer Windkraftanlagen würde die ästhetische Qualität und damit den Erholungswert der Landschaft erheblich beeinträchtigen. Windkraftanlagen können insbesondere eine Gefahr für die Vogelwelt darstellen. Von erheblichen Beeinträchtigungen ist deshalb im Umfeld der großen Vogelschutzgebiete der Region auszugehen (vgl. Begründung zu Ziel B X 3.3) |
| Zu 3 | Z | Sicherung der Landschaft |
| Zu 3.1 | Landschaftliche Vorbehaltsgebiete Bei den dargestellten landschaftlichen Vorbehaltsgebiete handelt es sich um naturschutzfachlich besonders wertvolle, nicht oder überwiegend nur gering und insoweit um besonders nachhaltig genutzte Landschaften und Landschaftsteile, die nicht bereits anderweitig naturschutzrechtlich gesichert sind und deshalb eines besonderen landesplanerischen Schutzes bedürfen. Diese Schutzbedürftigkeit erstreckt sich auch auf
Die dargestellten landschaftlichen Vorbehaltsgebiete erfüllen in der Regel mehrere dieser Kriterien gleichzeitig. Teilgebiete, die sich durch eine besonders wertvolle Naturausstattung einschließlich eines entwicklungsfähigen, wertvollen Standortpotenzials auszeichnen sind in Begründungskarte 1 als Gebiete mit besonderer oder als Gebiete mit herausragender Bedeutung für Arten und Lebensräume dargestellt. Teilgebiete mit besonderer Bedeutung als Erholungsraum sind in Begründungskarte 2 als Gebiete mit herausragender Bedeutung für Landschaftsbild und Erholung dargestellt. Teilgebiete mit besonderen ökologischen Ausgleichsfunktionen sind insbesondere: a) zusammenhängende Waldgebiete
b) ökologisch wertvolle Seen- und Flusslandschaften sowie Talzüge einschließlich Moore und Feuchtgebiete mit jeweils herausragender Bedeutung im Naturhaushalt, insbesondere einer ausgleichenden Funktion im Stoff- und Wasserhaushalt der Landschaft
Zur Klarstellung der Auswirkungen landschaftlicher Vorbehaltsgebiete für die Planungsträger werden im Folgenden die wichtigsten Aspekte aufgeführt:
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| Zu 3.2 | Z | Schutzgebiete Der Schutz typischer und wertvoller Bestandteile der Natur steht als kulturelle Aufgabe gleichrangig neben der Erhaltung wertvoller Bausubstanz oder der Bewahrung sonstiger kultureller Errungenschaften. Die Region Oberland verfügt derzeit über 59 durch Rechtsverordnung festgesetzte Naturschutzgebiete (Stand Ende 2004). Sie haben eine Fläche von ca. 519 km 2 und decken ca. 13 % der Regionsfläche ab. Den flächenmäßig größten Anteil nehmen dabei die großen Naturschutzgebiete im Alpenraum ein. Unterrepräsentiert sind – gemessen an ihrer Repräsentanz in der Region – Moore und insbesondere naturnahe Wälder. Diese Biotopflächen sollten deshalb im Rahmen künftiger Schutzgebietsausweisungen verstärkt berücksichtigt werden, wobei der räumliche Zusammenhang der Gebiete und die Pufferung zu angrenzenden Flächen besondere Beachtung finden sollte, um den Biotopverbund zu stärken. Die bestehenden Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete sind in Karte 3 'Landschaft und Erholung' nachrichtlich dargestellt. |

