PLANUNGSVERBAND    REGION 17
REGION  OBERLAND

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Teil B - Begründung

Zu B I   Natur und Landschaft

Teil B
Fachliche Ziele und Grundsätze

I
Natur und Landschaft
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Begründung

II
Siedlungswesen
-----------------------------
Begründung

III
Land- und Forstwirtschaft
-----------------------------
Begründung

IV
Gewerbliche Wirtschaft
-----------------------------
Begründung

Karte 2

V
Arbeitsmarkt
-----------------------------
Begründung

VI
Bildungs- und Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten
-----------------------------
Begründung

VII
Erholung
-----------------------------
Begründung
VIII
Sozial- und Gesundheitswesen
-----------------------------
Begründung
IX
Verkehrs- und Nachrichtenwesen
-----------------------------
Begründung
X
Energieversorgung
-----------------------------
Begründung
XI
Wasserwirtschaft
-----------------------------
Begründung
XII
Technischer Umweltschutz
-----------------------------

Begründung
Zu 1 Z Landschaftliches Leitbild

Die Region Oberland ist aufgrund der natürlichen Lebensgrundlagen, der topographischen und morphologischen Voraussetzungen und der historisch gewachsenen Nutzungsstruktur von besonderer landschaftlicher Vielfalt, Eigenart und Schönheit. Dadurch ist sie nicht nur als Lebens- und Wirtschaftsraum der einheimischen Bevölkerung, sondern ganz besonders auch als ökologischer Ausgleichsraum für die dichter besiedelten Gebiete und als Erholungsraum von herausragender Bedeutung. Die Erhaltung der gesunden Umweltbedingungen für die Menschen und der Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume stellen somit ein elementares Anliegen der Region dar, das bei allen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen ist.

Die Region Oberland hat zusammen mit den Nachbarregionen Allgäu und Südostoberbayern einen beträchtlichen Anteil am deutschen Alpenraum. In Übereinstimmung mit den internationalen Vereinbarungen zum Schutz der Alpen – insbesondere der Alpenkonvention – besteht u.a. die Verpflichtung, den Alpenraum als historisch gewachsene Kulturlandschaft und als Erholungsraum von internationaler Bedeutung zu erhalten, schonend weiterzuentwickeln und besonders naturnahe Gebiete einer weitgehend unbeeinflussten Entwicklung zuzuführen. Schäden am Naturhaushalt oder am Landschaftsbild beeinträchtigen nicht nur die natürlichen Lebensgrundlagen, sondern auch die Existenzgrundlage der ansässigen Wirtschaft. Verfehlte Siedlungstätigkeit, zu intensive Landbewirtschaftung, Übererschließung in Berggebieten oder andere Eingriffe in Natur und Landschaft können das ökologische Gleichgewicht stören sowie das traditionelle Erscheinungsbild der Landschaft und damit u.a. eine wesentliche Grundlage für die herausragende Bedeutung weiter Regionsteile als Erholungslandschaft beeinträchtigen. Das Gleichgewicht zwischen den besiedelten Gebieten und der natürlichen Landschaft kann nur durch eine angemessene Nutzung erhalten werden, die auf die Leistungsfähigkeit der Landschaft und deren natürliche Ressourcen Rücksicht nimmt.

Durch zunehmende Freizeit- und Erholungsnutzung und den damit verbundenen Massenbetrieb sind in den Erholungsgebieten der Region zunehmend Überlastungserscheinungen festzustellen. Insbesondere auf den Skipisten (vgl. Begründungskarte 2 „Schwerpunkt Alpinsport“) und an den Ufern von Seen und Flüssen sind bereits Schäden aufgetreten. Wenn diese nicht durch geeignete Pflege- bzw. Rekultivierungsmaßnahmen ausgeglichen werden und wenn die Nutzungsintensität nicht auf ein ökologisch vertretbares Maß zurückgeführt wird, sind schwerwiegende, dauerhafte Schäden in den ökologisch wertvollen Bereichen der Region wahrscheinlich. Hilfreich könnte in diesem Falle auch sein, wenn entsprechende Maßnahmen in eine übergeordnete Planung eingebettet werden oder durch geeignete Verträge mit zuständigen Behörden geregelt werden.

 
Zu 2   Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen  
Zu 2.1   Boden und Geologie  
Zu 2.1.1 G Boden hat aufgrund seiner zentralen Stellung im Ökosystem eine große Bedeutung für den Menschen und seine Umwelt. Diese Bedeutung wird mit den unterschiedlichen Bodenfunktionen erfasst, die ein Boden erfüllen kann (natürliche Bodenfunktionen, Nutzungsfunktionen und die Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte). Der Schutz des Bodens umfasst deshalb sowohl den Schutz seiner Substanz, als auch seiner Beschaffenheit. Von zentraler Bedeutung für die natürlichen Bodenfunktionen sind insbesondere die Böden im alpinen Bereich, die Auenböden entlang der Flusstäler und die zahlreichen Moore, die sowohl als Standorte für seltene Lebensgemeinschaften als auch im Wasser- und Nährstoffkreislauf der Region eine herausragende Bedeutung besitzen.

 
Zu 2.1.2 Z Eine Gefährdung für den Boden geht in erster Linie durch die fortschreitende Inanspruchnahme für Siedlung und Infrastrukturmaßnahmen aus. Der Boden wird überbaut und versiegelt und somit dem Naturkreislauf entzogen. Bei allen Planungen und Maßnahmen soll deshalb darauf geachtet werden, die Versiegelung neuer Flächen möglichst gering zu halten und – wo möglich – versiegelte Flächen aufzubrechen und zu renaturieren.

Die großflächig noch vorhandenen Moore und Aueböden besitzen neben einer herausragenden Bedeutung als Standorte seltener Pflanzen und Tierarten eine wesentliche Funktion im Stoff- und Wasserhaushalt der Landschaft (z.B. Retentionsgebiete). Maßnahmen zur Renaturierung der Moore – wie z.B. im Rahmen des Bayerischen Moorentwicklungskonzept (LfU) vorgeschlagen – sowie zur Renaturierung der Bach- und Flusstäler, dienen der Stärkung und Wiederherstellung dieser Funktionen.

Besonderen Gefährdungen unterliegen die oft geringmächtigen und besonders empfindlichen Böden im alpinen Bereich. Gesunde Bergwälder tragen entscheidend zur Stabilisierung dieser Böden bei. Ebenfalls von großer Bedeutung ist der Schutz vor Bodenschädigungen durch Erosion und Strukturveränderungen im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen, insbesondere bei Wegebaumaßnahmen oder beim Betrieb von Skipisten.
 
    Die landwirtschaftliche Nutzung hat aufgrund der produktionsbedingt zwangsläufigen Eingriffe in Gefüge und Stoffhaushalt der Böden eine besondere Verantwortung. Eine unsachgemäße Bewirtschaftung der Kulturflächen kann die Bodenfruchtbarkeit beeinträchtigen. Unwiederbringlich sind Bodenverluste durch Erosion. Hinzu können Strukturveränderungen im Boden kommen (z.B. durch Verdichtungen infolge der Bodenbearbeitung). Durch Verarmung der Fruchtfolgen, Überdüngung und Anreicherung des Bodens mit Schwermetallen und organischen Schadstoffen können sowohl der Boden selbst, als auch das Grundwasser beeinträchtigt werden und sollen deshalb durch entsprechend pflegliche Nutzungsweisen vermieden werden.

Die Region ist reich an besonderen geologischen Erscheinungsformen und Bodenbildungen von großer naturgeschichtlicher Bedeutung und Zeugniskraft. Diese Naturschöpfungen sind oft nicht nur wichtige natürliche Archive für die Wissenschaft sondern auch ungewöhnliche und attraktive Ausflugsziele, die langfristig erhalten werden sollen. Dazu zählen insbesondere die im Bayerischen Geotopkataster erfassten Einzelobjekte, aber auch besonders charakteristische Felsformationen im Alpenraum, Grund- und Endmoränen, Toteislöcher, Drumlins und Tumuli sowie Moore oder Buckelwiesen.


Zu 2.2   Wasser
Zu 2.2.1 Z Die Gewässergüte der Flüsse und Seen konnte in den vergangenen Jahren erheblich verbessert werden. Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte und damit zur Wiederherstellung naturraumtypischer Lebensbedingungen für Arten und Lebensgemeinschaften sind jedoch an einigen kleineren Gewässern noch notwendig. Dies betrifft insbesondere auch die strukturelle Beschaffenheit der Gewässer.

Eine weitere Verbesserung der Gewässergüte an den großen Seen, wie z.B. am Tegernsee sowie den größeren Flüssen, insbesondere an Isar und Loisach, könnten auch die Attraktivität als Erholungsraum entscheidend steigern.
Zu 2.2.2 Z Die Hochwässer der jüngsten Zeit haben deutlich gezeigt, wie wichtig es ist, deren Entstehung bereits „an der Quelle“, d.h. in den Einzugsgebieten der jeweiligen Flüsse zu betrachten. Dabei ist festzustellen, dass insbesondere bei kleineren Gewässereinzugsgebieten die Art der Bodenbedeckung wesentlichen Einfluss auf die Entstehung lokaler Hochwasserereignisse haben kann. Durch eine Minimierung der Bodenversiegelung und durch Wasserrückhaltung kann dem entgegen gewirkt werden.

Moore, ausgedehnte Auen und andere Feuchtflächen weisen, je nach Ausgangssituation, ein ganz beträchtliches Wasserspeicher- und Rückhaltevermögen auf und wirken damit insgesamt ausgleichend auf den Wasserhaushalt. Gleichzeitig ist ein naturgemäß starker Einfluss des Wassers entscheidende Voraussetzung für die Qualität der hier vorkommenden Arten und deren Lebensräume.

Tallagen, die regelmäßig überschwemmt werden, sind einerseits schutzbedürftig, wenn der Schutz von Sachgütern im Vordergrund steht. Andererseits trägt die Ausuferung hochwasserführender Gewässer in solche Bereiche erheblich zur Entschärfung von Hochwasserspitzen in den Unterläufen der Flüsse bei. Es ist deshalb geboten, diese Bereiche von unvereinbaren Nutzungen, insbesondere von Bebauung möglichst freizuhalten.

Zu 2.3 G Luft und Klima

Lokale klimatische und lufthygienische Belastungen können sich insbesondere in den größeren Siedlungsbereichen wie z.B. in Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz oder Wolfratshausen ergeben. Die hohe Siedlungsdichte, die Häufung gewerblich-industrieller Anlagen und das allgemein hohe Verkehrsaufkommen führen hier zu einem erhöhten Risiko stadtklimatischer Überwärmungserscheinungen sowie zu Luftschadstoff­anreicherungen, insbesondere bei den hier häufigen Inversionswetterlagen. Ungünstige lokalklimatische Bedingungen herrschen dabei insbesondere in Garmisch-Partenkirchen vor, da dieser Teilraum innerhalb inversionsgefährdeter Talniederungen liegt.

Klimatisch ausgleichend wirken dabei die angrenzenden Talsysteme, die sich einerseits durch die Produktion von Kalt- und Frischluft auszeichnen und gleichzeitig einen großräumigen Luftaustausch ermöglichen. Den Talsystemen des Lech, der Ammer, der Loisach und der Isar kommt dabei besondere Bedeutung zu, da sie im Kontakt mit den Berg-Tal-Windsystemen des Alpenraums einen großräumigen Luftaustausch ermöglichen. Emissionen von Luftschadstoffen in diesen klimatisch sensiblen Bereichen wirken sich besonders nachteilig aus und sind deshalb möglichst gering zu halten. Dies ist insbesondere bei der Ansiedlung emittierender Betriebe zu berücksichtigen.

 

Zu 2.4   Wildlebende Tiere, wildwachsende Pflanzen und deren Lebensräume
Zu 2.4.1 Z Schutzwürdige Biotopflächen

Die Region Oberland besitzt nicht zuletzt auf Grund ihrer besonderen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Voraussetzungen einen – im Vergleich zu Bayern insgesamt – außerordentlich hohen Anteil natürlicher und naturnaher Lebensräume. Darunter wird einem erheblichen Teil der besondere Schutzstatus nach Art. 13d BayNatSchG mit entsprechendem unmittelbar wirksamem rechtlichem Schutz bescheinigt (gesetzlich geschützte Biotope). Viele Biotopflächen sind bereits als Naturschutzgebiet gesichert, erhebliche Flächenanteile sind als „Natura 2000 Gebiete“ gemäß EU-Richtlinie 92/43/EWG vorgeschlagen und unterliegen damit dem Schutz nach Art. 13b und 13c BayNatSchG.

Die große Zahl der vorhandenen Biotope leisten durch ihre unterschiedliche Ausstattung einen wichtigen Beitrag zur ökologischen Stabilität des Raumes. Aufgabe und Wert dieser Biotope bestehen darin, dass sie
  • ein Höchstmaß an biologischer Vielfalt und charakteristischer Eigenart der verschiedenen Lebensräume erhalten
  • Refugien für Tier- und Pflanzenarten bilden
  • ökologische Ausgleichswirkungen für andere Nutzungssysteme
    wahrnehmen
  • Pufferzonen für besonders empfindliche Gebiete bilden.
Um langfristig die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und die Schönheit der Landschaft zu bewahren, ist die Erhaltung der wertvollen und für den Naturraum typischen Biotope sicherzustellen. Dabei ist nicht nur ihre Fläche von Bedeutung, sondern genauso auch ihre Funktionsfähigkeit.

Wiesentäler, Heckenlandschaften, Feucht- und Trockenstandorte, Wiesenbrütergebiete oder Streuobstwiesen sind ökologisch wertvolle Bereiche, die durch Aufforstung bzw. natürliche Bewaldung ihren Wert und ihre Bedeutung verlieren. Deshalb ist in diesen Gebieten eine Offenhaltung wünschenswert.

Beim Vergleich aktueller und älterer Biotopkartierungen zeigt sich regelmäßig, dass ein erheblicher Teil der erfassten Biotope verschwunden oder zumindest geschädigt ist. Da sich der volle Wert ökologisch wirksamer Standorte nur bei einer Vernetzung (Biotopverbund) und nicht bei singulären Standorten einstellen kann, sollen als "Tritt­steine" zwischen den noch erhaltenen Biotopen auch bereits beschädigte wieder-hergestellt oder neue angelegt werden. Als bestehende Schäden am Naturhaushalt sind auch versiegelte Flächen anzusehen. Eine Verringerung dieser Flächen in großem Stil ist wohl kaum möglich. Gerade deshalb ist in den Bereichen, in denen Erfolge erreichbar erscheinen, konsequent auf geringst mögliche Versiegelung bzw. auf Rückbau zu achten. Besonders an öffentlichen Gebäuden (Schulhöfe etc.) und im Straßenbau ist dies wichtig.

Zu 2.4.2 Z Trockenbiotope

Die Vorkommen von Magerrasen sind in der Region auf wenige flachgründige Standorte wie z.B. Jungmoränenkuppen und flache Drumlins oder Buckelfluren beschränkt.

Die Vorkommen lassen sich dabei überwiegend den folgenden Standorttypen zuordnen:
  • Magerrasen auf den Schotterflächen der Flussauen (u.a. Isar) im Kontakt zu Schneeheide- bzw. Pfeifengras-Kiefernwälder (auf Niederterrassen), zum Teil auch auf Hochterrassen und
  • Magerrasen auf Grundmoränen, meist auf Drumlins oder anstehenden Schottern auf Moränenhängen mit geringer Oberbodenmächtigkeit und starker natürlicher Drainung
  • Magerrasen auf Molassehängen
  • Magerrasen auf Buckelfluren (unterschiedlicher Geologie).
Diese durch ihre unverwechselbare Eigenart gekennzeichneten Trockenrasen des Voralpengebietes
  • haben einen ungewöhnlich hohen Anteil an alpinen Pflanzenarten sowie kontinentalen Steppenarten
  • beherbergen Pflanzengesellschaften mit außergewöhnlichen Artenkombinationen,
  • sind Standorte floristischer Kostbarkeiten und
  • geben 58 von insgesamt 103 gefährdeten Pflanzenarten der "Roten Liste" einen Lebensraum.
Nahezu alle Trockenrasenbiotope sind durch zunehmende landwirtschaftliche Intensivierung (Einebnung/Düngung), durch Aufforstung und Erholungsbetrieb bedroht. Darüber hinaus führt das Ausbleiben der landwirtschaftlich extensiven Nutzung – meist infolge der geringen Ertragsleistung – zwangsläufig zur Brache. Die Sukzession verläuft dabei in relativ kurzer Folge vom Brachestadium zum Anflug von Gehölzen. Voraussetzung zur Erhaltung dieser Trockenbiotope sind somit im Wesentlichen die Mahd bzw. extensive Beweidung und der Verzicht auf Düngemaßnahmen. Im Hinblick auf die Schutzwürdigkeit sind insbesondere folgende Trockenbiotope von regionaler und überregionaler Bedeutung:
  • Buckelwiesengebiet von Mittenwald, Krün und Garmisch-Partenkirchen, Königsdorfer Alm und Wiesenmahdhänge im Ammertal
  • Moränenkuppen bei Pähl (Hirschberg) und Bernried
  • Buckelflurengebiet bei Geretsried
  • Hechenberger Leite südwestlich von Dietramszell
  • Rottachtal bei Rothmühle, östlich von Königsdorf
  • Lechleite bei Schongau, Lechbruck, Burggen und Hohenfurch
  • Kerschlacher Forst nördlich von Hartschimmel
  • Schneeheidekiefernwälder in den Flussauen von Isar, Linder-, Elmaubach, Loisach und Weissach

Zu 2.4.3 Z Moore und Feuchtflächen

Die Region Oberland ist im bayernweiten Vergleich ausgesprochen reich an Mooren und Feuchtflächen, die eine herausragende Bedeutung als Lebensraum für seltene Pflanzen- und Tierarten und für den Naturhaushalt haben.

Zu den bedeutendsten Mooren und Feuchtgebieten der Region zählen:

Moorgebiete im Ammer-Loisach-Hügelland und den Loisach-Niederungen:
  • das Murnauer Moos mit vielfältigsten Moorvegetationstypen und Moorgewässern von internationaler Bedeutung; es gilt außerdem als das großflächig tiefstes Moor Bayerns und ist der größte weitgehend intakte Hochmoorkomplex in der Bundesrepublik,
  • die Hoch- und Übergangsmoore des Osterseengebietes südlich des Starnberger Sees als international bedeutsame Eiszerfallslandschaft mit natürlichen Stillgewässern aus Toteis sowie landesweit bedeutsamen kaltzeitlichem Artenrefugium,
  • Moore um Penzberg, Breunetsried und Eurach,
  • die Moore im mittleren Loisachtal nördlich Farchant mit Spirken- und Erlenbruchbeständen sowie die Moore im Anschluss an das Murnauer Moos,
  • die Loisach-Kochelsee-Moore nördlich des Kochelsees als bedeutendes Wiesenbrütergebiet,
  • die Weidfilze westlich Königsdorf,
  • die Babenstubener Moorlandschaft am Hirschbühlrücken
  • die Moorlandschaft um Rothenrain-Huppenberg und Wolfsöd
  • die Ellbach-Kirchseemoore mit Vermittlungsfunktion zwischen Spirken- und Latschenfilzen sowie vom Aussterben bedrohte bzw. stark gefährdete Arten,
  • Hochmoore nördlich von Thankirchen mit Naturdenkmal Viechtmoos,
  • der Moorkomplex von Bairawies,
  • die Hochmoore der Eglinger Senke mit den benachbarten Mooshamer Niedermooren,
  • die Moorgebiete westlich des Staffelsees bis Bayersoien,
  • Flachmoorkomplex am Fuße des Taubenberges,
  • die Auer-Filze mit bedeutenden Bergkiefern-Hochmooren
  • die Moor- und Feuchtgebiete östlich Bad Tölz und um Marienstein,
  • die Hochmoorkomplexe um Bayersoien und südlich Saulgrub,
  • der Moorverbund der Grasleitner Moorlandschaft mit Hoch-, Übergangs- und Flachmooren, Streuwiesen und bodensauren Magerrasen,
  • das Hohenkastener Moos im Verbund mit der Obersöcheringer Moorlandschaft,
  • Lebensraumkomplexe der Magnetsrieder Hardt und Bernrieder Filze mit Streuwiesen, Niedermooren, Quellmooren und Übergängen zu Trocken- und Magerstandorten
  • die Niedermoore am südlichen Ammerseeufer,
  • Nieder- und Quellmoorgebiet am Ettinger Bach mit bundesweiter Bedeutung,
  • Moorkette im Pfaffenwinkel zwischen Peiting und Wessobrunn.
  • Moorverbund am Hahnbühel und Zeller See,
  • kleinere Hochmoore im Kerschlacher Forst. 
Moorgebiete des Inn-Chiemsee-Hügellandes:
  • Niedermoorkomplex und Streuwiesen am Seehamer See,
  • Kalkflachmoorkomplexe nördlich Weyarn,
  • Hochmoorkomplex bei Buchbichl,
  • Hoch- und Übergangsmoore im Leitzachtal östlich von Ried.
Moorgebiete der Lechvorberge:
  • der Moorverbund am Deutensee,
  • der Moorverbund um den Haslacher See und südlich Bernbeuren,
  • der Moorverbund um die Wies,
  • Nieder- und Hochmoore im Illachtal und um Wildsteig
  • Moore um die Trauchgauer Ach
  • Moorgebiete im Niederwerdenfelser Land
  • Moore am Barmsee
  • Aschenmoos bei Gerold
  • Moore auf dem Garmischer Hausberg.
Viele dieser Flächen sind jedoch beeinträchtigt und können ihre Funktion nur unzureichend erfüllen. Diese Gefährdung resultiert im Wesentlichen aus Entwässerungsmaßnahmen, dem Torfabbau und der Erholungsnutzung. Durch Wiedervernässungsmaßnahmen und mit der Schaffung von ausreichend breiten Pufferzonen um die schutzwürdigen Biotopflächen kann der Gefährdung dieser Biotope entgegengewirkt werden.

Kennzeichnend für die Naturräume Ammer-Loisach-Hügelland und Lechvorberge ist das Vorkommen vieler intakter Moore mit ungestörten Wachstumskomplexen, Moore mit Resten der ursprünglichen Vegetation sowie sekundäre Birken-Fichten-Weiden-Faulbaumgebüsche und bruchwaldartigen Beständen. Derartige Moorbereiche besitzen eine hohe Diversität und damit große Bedeutung als Ausgleichs- und Regenerationsgebiete. Kennzeichnend für die hohe Qualität der Moorvorkommen ist darüber hinaus die Tatsache, dass zahlreichen Mooren (z.B. Murnauer Moos, Loisach-Kochelsee-Moore) als Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne der Richtlinie 92/43/EWG internationale Bedeutung beigemessen wird.

Charakteristisch für diese Naturräume ist weiterhin der hohe Anteil an Niedermooren. Die bedeutsamsten Flächen sind die großen Verlandungsbereiche der Seen. Daneben gibt es aber eine Vielzahl kleiner Moore in Senken und vernässten Grünlandbereichen, die als Streuwiesen genutzt werden. Niedermoorbereiche sind gefährdet durch die Umwandlung in landwirtschaftliche Intensivflächen, Aufforstungen sowie den ungeregelten Badebetrieb an angrenzenden Gewässern.

Sowohl Hoch-, Übergangs- als auch Niedermoore werden bereits bei geringfügigen Änderungen des Nährstoff- und Wasserhaushalts empfindlich gestört. Aus der Zielvorstellung, diese Gebiete in ihrem hohen ökologischen Wert zu sichern, leitet sich die Forderung ab, biotopverändernde Nutzungen grundsätzlich aus diesen Gebieten fernzuhalten. Gerade aufgrund ihres hohen Wertes für Ökologie und Naturhaushalt kommt es darauf an, besonders die Feuchtflächen zu erhalten oder zu regenerieren. Auch bei Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, die unvermeidbar und nach dem Bayer. Naturschutzgesetz durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen sind, können Feuchtflächen zum Ausgleich neu geschaffen werden, die zum einen das Landschaftsbild beleben und zum anderen in Ergänzung das vorhandene Biotopverbundsystem verstärken.

Zu 2.4.4   Gewässer- und Uferbereiche
Zu 2.4.4.1 Z Zu den als wertvolle Biotope erfassten naturnahen Gewässern werden die noch intakten kleineren Seen und Weiher, aber auch Uferzonen an großen Seen und die Fließgewässer gezählt, die sich durch ihre hohe ökologische Ausgleichsfunktion, ornithologische und fischereibiologische Bedeutung auszeichnen.

In dieser Beziehung besonders schützenswert sind u.a. folgende Fließgewässersysteme:
  • Wildflusslandschaft der Isar und der oberen Loisach mit den durchgehend besonders bedeutsamen Auwaldbereichen und Schneeheide-Kiefernwälder, Flussschotterheide und Schwemmlingsfluren; die Isaraue erfüllt wesentliche Verbundfunktionen für Trocken- und Feuchtstandorte von den Alpen bis ins Alpenvorland,
  • Kerbtal der Mangfall mit bedeutenden Hang- und Schluchtwäldern sowie Hangquellenbereichen,
  • Leitzachtal mit Seitentälern und Hangwäldern,
  • Tal der Weissach vom Ursprung bis zur Mündung, u.a. Schneeheide-Kiefernwälder südlich Rottach-Egern,
  • Ammerkerbtal mit Leiten, Schluchtwäldern und Feuchtflächen von Altenau bis Peissenberg,
  • Jachental, Linder- und Elmautal mit unverbauten intakten Gewässerabschnitten,
  • Litzauer Schleife als letzter unverbauter Abschnitt des Lech unterhalb des Forggensees,
  • Hang- und Schluchtwälder am Irschenberg entlang der Bacheinzugsgebiete,
  • die Pähler Schlucht mit mesophilem Steilhangwald,
  • das Bachsystem der Ach,
  • Durchbruchstelle der Loisach zwischen Ammer- und Wettersteingebirge,
  • das Illachtal zwischen Urspring und Wildsteig mit mesophilen Leitenwäldern und vereinzelten Niedermoor- und Streuwiesen im Einzugsgebiet,
  • naturnahe Gebirgsbäche mit weitgehend intakter Geschiebedynamik wie z. B. Eschenlaine, Lahnwiesgraben, Höllenbach, Partnach, Ferchenbach, Seinsbach, Hammersbach, Rissbach, Aurach, Kloo-Ascher, etc.
Auch wasserbautechnisch nicht oder nur geringfügig beeinflusste Abschnitte von Fluss- und Bachläufen werden hierin einbezogen. Während die größeren Flussläufe wie Lech, Isar, Loisach, Ammer und Mangfall (teilweise) bis auf wenige Restbereiche reguliert wurden, blieben die kleineren Flussläufe wie z.B. Leitzach, Schlierach, Partnach sowie einige Bachläufe, z.B. die Ach zwischen Staffelsee und Maxlried, die Eyach und die Rott bei Raisting, bis heute relativ naturnah erhalten. Eine Rückführung in einen naturnahen Zustand kann bereits entstandene Schäden mildern oder ausgleichen, wozu auch die Rückleitung des abgeleiteten Wassers ins angestammte Bett in Betracht kommt.
  • Flusslandschaften bilden mit ihren Auen eine ökologische Einheit, in der zwischen den abiotischen Faktoren und den hier vorkommenden Lebensgemeinschaften vielschichtige Beziehungen bestehen. Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts wurden nahezu alle Tallandschaften der Region wesentlich beeinträchtigt, sei es durch Rodungen, Regulierungen, Kanalausleitungen, Hochwasserrückhaltespeicher, Kraftwerksbauten oder durch Abwassereinleitungen. Die zahlreichen Ausleitungen zum Zwecke der Wasserkraftnutzung führten in den Entzugsstrecken oft zu einem Absinken des Grundwasserspiegels und damit auch zu einer Beeinträchtigung des Auwaldes. Zwischen Krün und Vorderriss führt die Isar auch nach den Umgestaltungen 1990 zeitweilig nur geringe Restwassermengen, wodurch insbesondere die Lebensbasis der an das Fließgewässer gebundenen Tierwelt, darunter stark gefährdete Vogel- und Fischarten, gefährdet ist. Darüber hinaus besteht z.B. die Notwendigkeit, nördlich des Sylvensteinsees der zunehmenden Verbuschung der Isarufer entgegen zu treten. Insgesamt sind die ökologischen Auswirkungen dieser Wasserkraftnutzung schwerwiegend und vielfältig. Für die Auenvegetation des Alpenvorlandes sind die Standortfaktoren der Gewässerdynamik, des Nährstoffgehaltes des Wassers und Untergrundes sowie die Besonderheiten des Kleinklimas wesentlich. Durch die Ableitung des Wassers und auch durch die Regulierung des Flusses werden die Standortfaktoren und dadurch auch die Pflanzengesellschaften verändert, so dass das typische Erscheinungsbild des räumlich engen Nebeneinanders von vegetationsfreien Kiesbänken und Sukzessionsstadien unterschiedlichen Alters nicht mehr zu erkennen ist. Damit ergeben sich eine Beeinträchtigung des Erholungswertes und des Landschaftsbildes, sowie ein massiver Rückgang wildflusstypischer Tier- und Pflanzenarten.
Die Auwälder sind der Biotoptyp in Bayern und auch in der Region Oberland, der mit weitem Abstand am schwächsten von allen Biotopflächen vertreten ist; nur etwa 4 % aller schützenswerten Biotopflächen sind gemäß Biotopkartierung Bayern Auwald. Schutzmaßnahmen sind zwingend geboten, sonst verschwindet dieser Auwald in Zukunft ganz. Auwälder sind der artenreichste Biotoptyp neben Trockenrasen und anderen Feuchtgebieten; insbesondere gilt dies für die Vogelwelt, weil ca. 120 Vogelarten vom Auwald abhängig sind. Innerhalb des Auwaldes gibt es neben verschiedenen anderen Typen als Biotopbestände die Buschweidenaue und die Baumweidenaue, die Schleiergesellschaften sowie die Erlenaue; am gefährdetsten von allen Biotopgruppen sind die Weidenaue und die Schleiergesellschaften.

Gehölzsäume
sind Pflanzen wie Roterle und Weidenbusch, die durch ihr Wurzelwerk das Ufer eines Flusses befestigen und so gegen Hochwasser sichern. Sie sind ideales Brutbiotop für zahlreiche Wasservogelarten, wie Sumpfhuhn und Zwerghaubentaucher. Die Schleiergewächse im Gehölzsaum bis hin zu den offenen Flächen sind wichtig als Ausgangs- und Lebensbiotope für Insekten und andere Kleintiere, die damit auch für den integrierten Pflanzenschutz wichtig sind. Sie gilt es ebenfalls zu erhalten und wo nötig zu ergänzen.

Altwässer:
Der Anschluss der Altwässer und Altarme an das dazugehörige Flusssystem dient der Aufrechterhaltung des Genpotentials der im Altwasser vorkommenden Wasserarten. Es kann über diesen Anschluss die Austauschbarkeit zwischen Fließwasser und Altwasser gewährleistet werden, um den Biotopraum Altwasser überhaupt zu erhalten. Es kann verhindert werden, dass das Altwasser verlandet und seine Funktion im Naturhaushalt verliert und auf der anderen Seite die zu kleine Population im Altwasser verschwindet.
Von ganz besonderer überregionaler Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Pupplinger Au und die Ascholdinger Au.

Zu 2.4.4.2 Z Als stehende Gewässer liegen neben den bekannten großen Seen über 180 kleinere Seen und Weiher in der Region. Von Bedeutung sind insbesondere die großflächigen Ökosysteme am Ammerseesüdufer, Staffelseenordwestufer, Kochelseenordufer, Riegseenordufer, Schlierseeufer, Spitzingseewestufer und an den Ufern der Osterseen. Die Erhaltung dieser Gewässer in ihrem naturnahen Zustand wird aus ökologischen und landschaftsästhetischen Gründen mit Nachdruck gefordert, da sie als intakte Ökosysteme die Wasserrückhaltung fördern, klimatisch ausgleichend wirken sowie zur biologischen und gestalterischen Bereicherung der Landschaft beitragen. Im Hinblick auf die Belastbarkeit der Ufer der großen Seen liegen dem Kapitel B VII Erholung Begründungskarten bei, in die neben einer Erschließungszone auch die Bereiche eingetragen sind, die aus ökologischen Gründen als Uferschutzzone betrachtet werden müssen.

Eine besondere Bedeutung innerhalb des Ökosystems "Gewässer" kommt der Ufervegetation zu. Röhrichte sichern das Ufer gegen Wellenschlag, erhöhen die natürliche Selbstreinigungskraft durch ihre Filterwirkung und Sauerstoffproduktion. Sie sind der Lebensraum einer vielfältigen Tierwelt (Vogelwelt, Amphibien, Insekten, Fische). Ähnliche Bedeutung kommt den vorgelagerten Flachwasserbereichen zu, vor allem als Fischlaichgebiet bzw. als Nahrungsbiotop für die Vogelwelt. Die naturnahen Gewässer einschließlich die Uferbereiche sind heute vor allem durch ungeregelten Erholungsbetrieb gefährdet.

Als abgelegene, stille Oasen werden bevorzugt die kleineren Seen und Weiher zum Baden aufgesucht. Ihre Belastbarkeit ist jedoch so gering (Niedermoor- und Hochmoorbereiche), dass eine schrittweise Zerstörung der empfindlichen aquatischen und amphibischen Vegetation (Schwimmblattgesellschaften, Großseggenriede) die Folge ist. Zudem wird hierdurch die im Kontaktbereich Wasser-Land artenreich vertretene Tierwelt, vor allem der Vogelbestand, stark beeinträchtigt. Dem kann dadurch entgegengewirkt werden, dass der Erholungsbetrieb durch gezielte Lenkungsmaßnahmen auf weniger empfindliche Bereiche konzentriert wird während besonders empfindliche Bereiche für den Erholungsbetrieb eingeschränkt werden.

Zu 2.5   Landwirtschaftliche Erzeugungsgebiete
Zu 2.5.1 Z Der hohe Gründland- und Waldanteil, die zahlreichen Hecken an Feldern und Bachläufen, schutzwürdige Biotope und das bewegte voralpine Jungmoränenrelief mit seiner überwiegend kleinteiligen Hügelstruktur prägen das Bild der Region Oberland. Hierbei konnte die hohe Eigenart der Landschaft als Ausdruck der Übereinstimmung natürlicher Gegebenheiten mit daran angepassten Landnutzungsformen bis heute in weiten Teilen erhalten bleiben. Diese hohe Eigenart bietet gute Voraussetzungen für die Erholungsnutzung und ist damit auch wirtschaftliche Grundlage des Fremdenverkehrs. Im Interesse einer umfassenden, nachhaltigen Sicherung dieses Landschaftstyps, ist es erforderlich, einer Intensivierung der räumlichen Nutzungen entgegen zu wirken. Durch standortgerechte Nutzungsarten soll auch weiterhin die Nachhaltigkeit der Erzeugung gewährleistet werden.

Zu 2.5.2 Z Das Landschaftsbild wird ebenfalls in hohem Maße von Flurgehölzen wie Baumgruppen, Einzelbäumen, Alleen, Hecken oder Feldgehölzen und Hagen bestimmt. Über ihren ästhetischen Wert hinaus übernehmen die Flurgehölzbestände wichtige ökologische Ausgleichsfunktionen. Sie bieten besonders günstige Existenzmöglichkeiten für Tier und Pflanze. Viele positive Wirkungen (z.B. biologische Schädlingsbekämpfung, Bodenschutz, Kleinklimaverbesserung) gehen von den Flurgehölzbeständen auf umgebende Intensivnutzungsbereiche aus.

Die Erhaltung artenreicher Flurgehölze ist deshalb auch bei Nutzungsänderungen von Bedeutung. Ergänzung durch Neuanpflanzung ist erforderlich vor allem in den stärker ausgeräumten Acker- und Grünlandfluren um Schongau, Weilheim und Holzkirchen.

Zu 2.6   Berggebiete und Wälder
Zu 2.6.1 Z Die Berggebiete sind gleichzeitig ökologische Ausgleichsflächen und Erholungsraum von überregionaler Bedeutung, daneben Wirtschafts- und Lebensraum für die einheimische Bevölkerung. Um diese Funktionen dauerhaft zu sichern, muss auf die Erhaltung der Wälder mit ihren mannigfaltigen Schutzwirkungen besonders großer Wert gelegt werden. Bei der Bewirtschaftung der Wälder dürfen deshalb nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen. Als ausschlaggebend ist vielmehr die langfristige Erhaltung der Schutzfunktionen anzusehen. Im Alpenraum ist der Bergwald weitgehend überaltert und kann die Funktion als Bodenschutz- oder Klimawald nicht mehr erfüllen. Dem Umbau von überalterten oder nicht standortgerechten Nadelwaldbeständen in naturnahe Bergmischwälder mit genetisch optimal an die jeweiligen Standorte angepasstem Pflanzgut kommt deshalb besondere Bedeutung zu. Die Artenverschiebung infolge der Klimaveränderung soll dabei Berücksichtigung finden.

Teile des Alpenraumes zählen zu den am wenigsten von Menschen beeinflussten Gebieten Europas und bieten deshalb besonders gute Voraussetzungen, eine vom Menschen unbeeinflusste Entwicklung zu nehmen (Wildnisgebiete, vgl. auch Ziel B I 1). Für die Abgrenzung solcher Gebiete kommen insbesondere bereits bestehende Naturschutzgebiete oder im Rahmen des europäischen Verbundsystems „Natura 2000“ ohnehin zu sichernde Gebiete. Dabei sollte eine möglichst vollständige Abfolge typischer Lebensräume bzw. Höhenzonen einbezogen werden.

Ökologisch besonders wertvolle Lebensräume in den Berggebieten der Region sind insbesondere:
  • das gesamte Naturschutzgebiet Ammergebirge als großräumiges montanes bis alpines Komplexlebensraumgebiet mit Birkhuhn- und Alpenschneehuhnvorkommen,
  • das Wettersteingebirge mit überwiegend alpinen Lebensräumen sowie Birkhuhn- und Alpenschneehuhnvorkommen,
  • das Karwendelgebirge als montaner bis alpiner Komplexlebensraum mit Birkhuhn- und Alpenschneehuhnvorkommen,
  • ein Großteil des zentralen Mangfallgebirges mit großflächigen zusammenhängenden Wäldern, in der kalkalpinen Zone, die das potentiell beste Auswilderungsgebiet für den Luchs im bayerischen Alpenraum darstellen und außerdem zur Sicherung von Auer-, Birk- und Alpenschneehuhn dienen,
  • alpine Komplexe und Almgebiete in den Hochlagen des westlichen Mangfallgebirges,
  • die Gipfelbereiche der Wendelsteingruppe,
  • Wälder in den Hochlagen des Zugspitzmassivs.
  • westliche Teile des Estergebirges mit Birkhuhn- und Alpenschneehuhn-Restvorkommen,
  • großflächig zusammenhängender Bergmischwaldgürtel am Südrand der Kocheler Berge südlich des Walchensees bis zum Mangfallgebirge,
  • naturnahe Bergmischwälder nördlich des Walchensees,
  • naturnaher Bergmischwald um den Eibsee,
  • wärmeliebende Buchenwaldreste, Kiefernwaldreste und alpine Rasenbestandteile an den Steillagen bei Oberau,
  • alpine Komplexe der Benediktenwand in den Kocheler Bergen,
  • zahlreiche Moore in Hochtälern und Hochlagen,
  • Nieder- und Hochmoore im Ammergau,
  • Moore im Quellbereich der Ammer.
Ökologisch besonders wertvolle Wälder außerhalb der Gebirgsregion sind insbesondere:
  • Wälder mit Moorkomplexen am Nordrand des Ammergebirges,
  • Strukturreiche Mischwälder im Pfaffenwinkel mit dem Paterzeller Eibenwald, den Eberfinger Drumlinfeldern und dem Magnetsrieder Hardt,
  • naturnahe Buchenwälder, Eichen-Hainbuchenwälder, Weidengebüsche, edellaubholz- und kiefernreiche Wälder rund um den Starnberger See und Ammersee,
  • mesophile Hangwälder am Auerberg,
  • mesophile Wälder am Peißenberg,
  • die Loisachleite bei Eurasburg,
  • der Taubenberg mit wertvollen Bachtälern sowie Flachmoor- und Streuwiesenkomplexen an den Bergflanken
  • Hangschluchtwälder am Irschenberg, an Mangfall und Leitzach
  • Wälder auf Podsol-Braunerden.

Zu 2.6.2 Z Almen sind nicht nur aus landeskulturellen Gründen wichtig, sie haben auch eine große wirtschaftliche Bedeutung für viele bäuerliche Betriebe und deren Existenz. Die im Zusammenhang mit der Almnutzung anstehenden Problemfelder sind im Wesentlichen die Erosionsentwicklung, die Offenhaltung von Freiflächen, der Biotopschutz, die Erschließung und die Waldweidenutzung. Im Hinblick auf die Entwicklung der Almbewirtschaftung sollte die Alpenbiotopkartierung mit ihren entsprechenden Grundsätzen als eine der Beurteilungsgrundlagen dienen.

Um die Bewirtschaftung der Almen dauerhaft zu sichern, ist eine geeignete Erschließung erforderlich. Unter Berücksichtigung der ökologischen Belange kann der Ausbau befahrbarer Wege ermöglicht werden.

Ansatzpunkte von Erosion im Almgelände können bei aufgelassenen Almen innerhalb kurzer Zeit zu erheblichen Landschaftsschäden führen. Eine frühzeitige Beseitigung liegt deshalb im allgemeinen Interesse. Erosion in Steillagen kann sowohl durch Überweidung als auch durch Unterbeweidung ausgelöst werden.

Zu 2.7   Siedlungsgebiete
Zu 2.7.1 Z Die für das Alpenvorland typische Siedlungsstruktur ist die Streusiedlung – die Einödhöfe – und das Haufendorf – die Gruppierung landwirtschaftlicher Anwesen um eine Kirche. Dörfer und Höfe sind in die Landschaft eingebunden. Bauten mit dominierender Erscheinung, wie Kirchtürme, sind bewusst als Akzente und Orientierungspunkte in die Landschaft eingefügt. Die Bauweise der Einzelbauten erwuchs aus deren Nutzungszweck und der Einbindung in die Umgebung sowie aus dem vorhandenen bodenständigen Baumaterial.

Für die Siedlungsentwicklung sind als naturgegebene Grenzen der Siedlungstätigkeit die Landschaftselemente, wie z.B. Hangkanten, Bergkuppen und -hänge, Grünzüge und Feuchtflächen wie z.B. Überschwemmungsgebiete, Talauen, Moorgebiete, zu respektieren.

Das Landschaftsbild in der Region ist geprägt durch eine kleinteilige, vielfältige Nutzungsstruktur. Neben der landschaftlichen Attraktivität ist hierdurch auch gewährleistet, dass ausreichend ökologische Ausgleichsflächen vorhanden sind. Durch eine großflächige, intensive Bebauung ohne entsprechende Freiräume würde das für Pflanzen und Tierwelt erforderliche kleinmaschige Netz ökologisch wertvoller Landschaftsteile empfindlich gestört. Als vorhandener Siedlungsbereich sind die im Zusammenhang bebauten Ortsteile anzusehen (vgl. Baugesetzbuch § 34). Die Bautätigkeit im Außenbereich soll vermieden werden, um eine Zersiedelung der freien Landschaft zu verhindern und eine ungegliederte bandartige Siedlungsentwicklung zu vermeiden (vgl. LEP 2005, B IV 1.5).
Darüber hinaus besteht für die Gemeinden nach BayNatSchG die Verpflichtung, Landschaftspläne und Grünordnungspläne als Bestandteile von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen aufzustellen.

Zu 2.7.2 Z Ausreichende, zusammenhängende Freiflächen können die einzelnen Siedlungseinheiten gliedern; Hage, Wasserläufe einschließlich ihrer Saumstrukturen, Hangkanten sollten als natürliche Begrenzungsmöglichkeiten beachtet werden. Die ungegliederte, bandartige Siedlungsentwicklung entlang der Bandinfrastruktur oder in engen Tälern widerspricht dem Ordnungsprinzip nach überschaubaren Siedlungseinheiten und beeinträchtigt den ökologisch notwendigen räumlichen Zusammenhang schützenswerter Lebensräume (Biotopverbund).

Zu 2.7.3 Z Vorhandene innerörtliche Grünzüge bieten die Möglichkeit, Verbindung zur freien Landschaft herzustellen. Landschaftliche Umgebung – Berge, Wald, Seen – können dadurch ins Ortsbild mit einbezogen und das Wohnumfeld verbessert werden.
  • Besonders wichtig ist dies für die größeren Siedlungen der Region, insbesondere für Schongau/Peiting
  • Garmisch-Partenkirchen
  • Mittenwald
  • Weilheim i.OB
  • die Seeanliegergemeinden des Tegernseer Tals.

Zu 2.8 Z Einrichtungen der Infrastruktur

Großräumig unzerschnittene, zusammenhängende Räume sind im dicht besiedelten Mitteleuropa selten geworden. Diese Gebiete haben einerseits eine erhebliche Bedeutung für den Biotopverbund, da hier noch genetische Austauschmöglichkeiten für wandernde Tierarten bestehen. Da diese Gebiete nicht durch verkehrsreiche Straßen belastet sind, bieten sie auch hervorragende Möglichkeiten für eine ruhige, naturbezogene Erholung. Diese Qualität stellt auch in wirtschaftlicher Hinsicht ein erhebliches Potential der Region Oberland dar, das besonders schutzwürdig ist.

Vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz werden derzeit nach bundesweit einheitlichen Standards großräumig unzerschnittene Räume erhoben. Dabei werden Gebiete gekennzeichnet, die mindestens 100 km 2 groß sind und nicht von Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 1.000 Fahrzeugen pro Tag gequert werden.

Der südliche Teil der Region wird landschaftlich von den Alpen geprägt. Sie bilden ein in Europa einmaliges Gebirgsmassiv, das in seiner Schönheit vor allem durch seine Ausdehnung und Monumentalität wirkt. Das Landschaftsbild hier ist noch natürlich und weitestgehend unverbaut. Ihm kommt ein landschaftlich hochrangiger ästhetischer Wert zu. Dazu gehören auch die Täler mit ihren Engstellen und Weiten, die Hangleiten der großen Flüsse im Alpenvorland und die Uferbereiche der großen Seen. Diese Landschaftselemente sind weithin sichtbar. Die Errichtung hoher, weithin sichtbarer Windkraftanlagen würde die ästhetische Qualität und damit den Erholungswert der Landschaft erheblich beeinträchtigen.

Windkraftanlagen können insbesondere eine Gefahr für die Vogelwelt darstellen. Von erheblichen Beeinträchtigungen ist deshalb im Umfeld der großen Vogelschutzgebiete der Region auszugehen (vgl. Begründung zu Ziel B X 3.3)

Zu 3 Z Sicherung der Landschaft
Zu 3.1   Landschaftliche Vorbehaltsgebiete

Bei den dargestellten landschaftlichen Vorbehaltsgebiete handelt es sich um naturschutzfachlich besonders wertvolle, nicht oder überwiegend nur gering und insoweit um besonders nachhaltig genutzte Landschaften und Landschaftsteile, die nicht bereits anderweitig naturschutzrechtlich gesichert sind und deshalb eines besonderen landesplanerischen Schutzes bedürfen.
Diese Schutzbedürftigkeit erstreckt sich auch auf
  • Gebiete von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne des Art. 13b BayNatSchG, die als sogenannte „Natura 2000 Gebiete“ gemäß der Richtlinie 92/43/EWG vorgeschlagen und derzeit noch nicht gleichzeitig als Schutzgebiete nach nationalem Naturschutzrecht geschützt sind sowie um
  • punktuelle bzw. kleinflächige Schutzgebiete nach Art. 9 und Art. 12 BayNatSchG im Umgriff der vorgeschlagenen Vorbehaltsgebiete, deren überörtliche Bedeutung sich erst im räumlichen Zusammenhang mit größeren Landschaftsteilen ergibt.
Die dargestellten landschaftliche Vorbehaltsgebiete sollen wegen ihrer wertvollen Naturausstattung einschließlich eines entwicklungsfähigen, wertvollen Standortpotenzials, ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung oder ihrer ökologischen Ausgleichsfunktionen (z.B. zusammenhängende Waldgebiete, ökologisch wertvolle Seen- und Flusslandschaften, Talzüge oder großflächig einheitlich genutzte, landwirtschaftliche Gebiete z.B. als Frischlufttransportbahnen oder Kaltluftentstehungsgebiete) und ihrer daraus abzuleitenden Bedeutung für angrenzende Räume erhalten oder entwickelt werden sollen (vgl. LEP 2005 - Entwurf 12.07.2005 – Begründung zu Ziel B I 2.1.1.)

Die dargestellten landschaftlichen Vorbehaltsgebiete erfüllen in der Regel mehrere dieser Kriterien gleichzeitig.

Teilgebiete, die sich durch eine besonders wertvolle Naturausstattung einschließlich eines entwicklungsfähigen, wertvollen Standortpotenzials auszeichnen sind in Begründungskarte 1 als Gebiete mit besonderer oder als Gebiete mit herausragender Bedeutung für Arten und Lebensräume dargestellt.
Teilgebiete mit besonderer Bedeutung als Erholungsraum sind in Begründungskarte 2 als Gebiete mit herausragender Bedeutung für Landschaftsbild und Erholung dargestellt.

Teilgebiete mit besonderen ökologischen Ausgleichsfunktionen sind insbesondere:

    a) zusammenhängende Waldgebiete
  • im alpinen Bereich
  • östlich Schongau (Schongauer Forst)
  • nördlich Holzkirchen (Hofoldinger Forst)
  • südwestlich Holzkirchen (Allgau)
  • nordwestlich Miesbach (Taubenberg).

    b) ökologisch wertvolle Seen- und Flusslandschaften sowie Talzüge einschließlich Moore und         Feuchtgebiete mit jeweils herausragender Bedeutung im Naturhaushalt, insbesondere         einer ausgleichenden Funktion im Stoff- und Wasserhaushalt der Landschaft

  • in den Talräumen von Lech, Ammer, Loisach, Isar, Mangfall, Schlierach und Leitzach
  • die Seen Ammersee, Staffelsee-Riegsee, Kochelsee, Walchensee, Starnberger See, Osterseen, Tegernsee und Schliersee mit ihren Verlandungsbereichen
  • die zahlreichen Moore der Region, insbesondere in den Naturräumen Ammer-Loisach-Hügelland und Lechvorberge
    c) großflächig einheitlich genutzte, landwirtschaftliche Gebiete z.B. als Frischlufttransportbahnen         oder Kaltluftentstehungsgebiete
  • in den Talsystemen des Lech oberhalb Schongau, der Ammer oberhalb Peißenberg, der Loisach oberhalb Eschenlohe, der Isar oberhalb Bad Tölz sowie in deren Nebentälern (z.B. Weißachtal).
Innerhalb der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete ist den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei allen überörtlich raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen ein besonderes Gewicht beizumessen. Alle öffentlichen Planungsträger haben dies bei Abwägungs- und Ermessungsentscheidungen zu berücksichtigen. Für Planungen, die nur örtlichen Bezug aufweisen, sind die landschaftlichen Vorbehaltsgebiete nicht relevant.

Zur Klarstellung der Auswirkungen landschaftlicher Vorbehaltsgebiete für die Planungsträger werden im Folgenden die wichtigsten Aspekte aufgeführt:
  1. Siedlungs- und Ortsentwicklung, Planungshoheit der Gemeinden
    Generell werden durch landschaftliche Vorbehaltsgebiete konkurrierende Nutzungen nicht verhindert. Es wird hier lediglich eine den erhöhten Anforderungen entsprechende landschaftsgerechte Ausgestaltung erforderlich. Auswirkungen ergeben sich nur, wenn die Realisierung von Vorhaben an anderer Stelle außerhalb von landschaftlichen Vorbehaltsgebieten möglich ist.
    Damit wird sichergestellt, dass Siedlungs- und Ortsentwicklung sowie die Planungshoheit der Gemeinden nicht eingeschränkt werden.
  2. Land- und Forstwirtschaft
    Die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung ist von den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten generell nicht betroffen. Unberührt von den Auswirkungen der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete bleiben auch rein landwirtschaftliche Bauvorhaben, die nicht als überörtlich raumbedeutsame Maßnahmen anzusehen sind. (z.B. Errichtung von Aussiedlerhöfen oder sonstigen landwirtschaftlichen Gebäuden).
  3. Gewinnung von Bodenschätzen
    Vorrang- und Vorbehaltsflächen für den Abbau von Bodenschätzen (Kies/Festgestein) werden von den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten nicht betroffen. Noch bestehende Überlagerungen werden von der Darstellung der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete in der Karte 3 ausgenommen.
    Auch bestehende, genehmigte Torf- und Moorabbaugebiete werden von der Ausweisung landschaftlicher Vorbehaltsgebiete nicht beeinträchtigt.
  4. Privatpersonen
    Privatpersonen sind von den Zielen der Landes- und Regionalplanung und damit von den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten in der Regel nicht betroffen, da diese sich an öffentliche Stellen richten.
  5. Militärisch genutzte Flächen
    Derzeit militärisch genutzte Flächen (wie z.B. Standortübungsplätze), als auch mögliche Änderungen in der militärischen Nutzung, bleiben gewährleistet und von den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten unberührt.
  6. Erholungseinrichtungen
    Bestehende Erholungseinrichtungen (wie z.B. Skigebiete, Campingplätze, Modellflugplätze, Freizeitbäder und Bergbahnen) einschließlich deren Erweiterungsmöglichkeiten werden durch die Darstellung als landschaftliches Vorbehaltsgebiet nicht eingeschränkt.
    Auch der ehemalige Schießplatz in der Gemeinde Ettal, zwischen Graswang und Linderhof, sowie der Parkplatz an der Talstation der Suttenbahn in Rottach-Egern werden von der Ausweisung landschaftlicher Vorbehaltsgebiete nicht berührt.
  7. Infrastruktureinrichtungen
    Bestehende Infrastruktureinrichtungen des Verkehrs (wie z.B. Schiene, Straße, Umgehungsstraßen etc.) und der Versorgung (wie z.B. Gasnetz, Mobilfunk etc.) sowie der erforderliche Ausbau werden durch die Ausweisung landschaftlicher Vorbehaltsgebiete nicht betroffen.
Zu 3.2 Z Schutzgebiete

Der Schutz typischer und wertvoller Bestandteile der Natur steht als kulturelle Aufgabe gleichrangig neben der Erhaltung wertvoller Bausubstanz oder der Bewahrung sonstiger kultureller Errungenschaften. Die Region Oberland verfügt derzeit über 59 durch Rechtsverordnung festgesetzte Naturschutzgebiete (Stand Ende 2004). Sie haben eine Fläche von ca. 519 km 2 und decken ca. 13 % der Regionsfläche ab. Den flächenmäßig größten Anteil nehmen dabei die großen Naturschutzgebiete im Alpenraum ein. Unterrepräsentiert sind – gemessen an ihrer Repräsentanz in der Region – Moore und insbesondere naturnahe Wälder. Diese Biotopflächen sollten deshalb im Rahmen künftiger Schutzgebietsausweisungen verstärkt berücksichtigt werden, wobei der räumliche Zusammenhang der Gebiete und die Pufferung zu angrenzenden Flächen besondere Beachtung finden sollte, um den Biotopverbund zu stärken.

Die bestehenden Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete sind in Karte 3 'Landschaft und Erholung' nachrichtlich dargestellt.
     




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Stand der letzten Bearbeitung: 08.09.2009