Verkehr, Wirtschaft, Siedlungsentwicklung oder Umweltprobleme machen weniger denn je an Gemeinde- oder Kreisgrenzen halt. Damit die Region auch in Zukunft lebenswert, leistungsstark und ökologisch intakt bleibt, ist ein langfristig und fachübergreifend abgestimmtes Gesamtkonzept erforderlich: Der Regionalplan.
![]() |
||
| Panoramaansicht des Sylvensteinspeichers | Foto: Link zum Original | Lizenz: Pahu |
Leitlinie der Regionalplanung ist eine nachhaltige Raumentwicklung. Sie führt die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen zu einer dauerhaften, ausgewogenen umweltgerechten Ordnung gleichwertiger und gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen, ohne die charakteristischen Eigenarten der Region zu verlieren.
Rechtliche Einordnung
Die Regionalplanung leitet sich aus dem Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes und dem Bayerischen Landesplanungsgesetz (BayLplG) ab.
Die Regionalpläne werden aus dem Landesentwicklungsprogramm entwickelt
(Art. 18 BayLplG) und konkretisieren die dortigen Festlegungen räumlich und inhaltlich. Sie werden vom Regionalen Planungsverband erstellt und bei Bedarf fortgeschrieben.
Die Festlegungen des Regionalplans binden den einzelnen Bürger rechtlich nur mittelbar, denn sie geben den Rahmen vor, in dem raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen vorgesehen werden können. Öffentliche Stellen sind direkt gebunden. Festlegungen können Ziele und Grundsätze sein.
Ziele sind verbindliche Vorgaben von räumlich und sachlich bestimmten textlichen oder zeichnerischen Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums. Sie können nicht mehr abgewogen werden.
Grundsätze sind allgemeine Aussagen als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen (§ 4 Raumordnungsgesetz).
Grundsätze sind damit keine zwingenden Normen, sondern unterliegen der Abwägung.
Im Regionalplan sind Festlegungen für die gesamte Region oder für Teilräume formuliert. Texte und Karten des Regionalplans sind gegliedert in Ziele bzw. Grundsätze und Begründungen.
Der Regionalplan enthält Festlegungen zu überfachlichen und fachlichen Belangen wie z. B. die Ausweisung von Kleinzentren, Ziele und Grundsätze zur Siedlungs- und Freiraumentwicklung und gebietsscharfe Vorrang- und Vorbehaltsgebiete z. B. zur Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen.
Alle Regionalpläne bestehen aus einem textlichen Teil mit den Zielen und Grundsätzen, aus Karten mit der zeichnerischen Darstellung von Zielen und der Begründung. Grundlage für die Gestaltung der Regionalplankarten sind die Bekanntmachung "Richtlinien für die zeichnerischen Darstellungen im Regionalplan" sowie der Planzeichenkatalog für die Regionalplanung mit entsprechenden Erläuterungen.
Unter Glossar finden Sie Erläuterungen zu Fachbegriffen der Raumordnung und Regionalplanung.
Ablaufschema Regionalplanaufstellung / Regionalplanänderung
Informationen zu den Aufgaben und Instrumenten der Landes- und Regionalplanung:
"Die 10 Gebote der Raumordnung" (PowerPoint-Präsentation, 1 MB)
Glossar mit Fachbegriffen:
- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
- Regionaler Planungsverband München (14)


